Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen
Ziel der Förderung ist die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen und damit Voraussetzungen für die Verbesserung erwerbsbezogener Kompetenzen schaffen.
Wer wird gefördert?
- Regionale Grundbildungszentren: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz im Land Brandenburg, insbesondere Landkreise und kreisfreie Städte, deren Weiterbildungseinrichtungen sowie freie Träger oder deren Weiterbildungseinrichtungen,
- fachliche Koordinierungsstelle: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben, in der Weiterbildungsarbeit tätig und für die Alphabetisierung und Grundbildung qualifiziert sind
- Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
Was wird gefördert?
Maßnahmen der regionalen Grundbildungszentren.
Zu den Aufgaben gehören:
- Information der Öffentlichkeit und relevanter Ansprechpartner/innen über Analphabetismus,
- Betroffene und Personen aus deren Umfeld sowie Multiplikatoren zu sensibilisieren und zu beraten, über Bildungsangebote zu informieren und in Kurse zu vermitteln,
- regionale Akteure mit dem Ziel zu vernetzen, Analphabetismus zu reduzieren und Grundbildungskompetenzen zu verbessern sowie niedrigschwellige Zugänge zum Lernen (wie z. B. Lernwerkstatt, Lerncafé, Selbsthilfegruppen) anzubieten.
Eine Koordinierungsstelle und folgende Kurse:
- Die Koordinierungsstelle begleitet die Kursangebote und berät die Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter unter Aspekten der Fachlichkeit und der Qualitätssicherung und unterstützt die Nutzung bereits entwickelter Kursmodelle durch die Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter
- Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung für Brandenburgerinnen und Brandenburger ab 16 Jahren mit der Erstsprache Deutsch, sowie Zweisprachige, die Deutsch auf einem nahezu muttersprachlichen Niveau sprechen
- Kurse für Inhaftierte am Lernort Justizvollzugsanstalt im Land Brandenburg.
- Diese Kurse vermitteln Lese- und Schreibkompetenzen, verbessern die Kompetenzen zu den Themen: Mathematik; Computer sowie digitale Medien und Kommunikation; Lernen lernen; Familie, Gesundheit und Soziales; Arbeitswelt und Finanzen; Orientierungswissen Politik, Gesellschaft und Recht; Basiswissen Englisch
Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung:
- Lehre an Hochschulen in Brandenburg zur Ausbildung und Qualifizierung des pädagogischen Personals für die Arbeit in der Alphabetisierung und Grundbildung bzw. für dieses Themenfeld
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Für Grundbildungszentren werden förderfähige Gesamtausgaben in Höhe von bis zu maximal 95.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Die Förderung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20 % erfolgt durch die Zuwendungsempfangenden oder Dritte. Sie beträgt für die Basisausstattung mindestens 15.000 EUR.
Die Förderung der Koordinierungsstelle beträgt 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Personal- und Sachausgaben bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 Euro. Das zu organisierende Angebot an Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen wird je nachgewiesener Unterrichtsstunde gefördert. Die jeweils aktuelle Förderhöhe je nachgewiesener Unterrichtsstunde wird von der Bewilligungsbehörde auf deren Webseite veröffentlicht.
Die Förderung der Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfangenden bringen mindestens 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben aus sonstigen Mitteln ein.
Die Antragstellung ist für drei Fördertatbestände in den folgenden Zeiträumen möglich:
- Regionale Grundbildungszentren: 22. Februar 2023 bis 14. März 2023
- Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung: 22. Februar 2023 bis 21. März 2023
- Fachliche Koordinierungsstelle: 22. Februar 2023 bis 14. März 2023
Fördergeber und Mittelherkunft
Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und Ministerium der Justiz (MdJ) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Informationen zu Standorten von Kursen zur Alphabetisierung und Grundbildung
- Übersicht der Grundbildungszentren
- Koordinierungsstelle Grundbildung (Brandenburgischer Volkshochschulverband)
- Fachstelle Alphabetisierung und Grundbildung im LISUM
- Webseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Auskünfte zum Antragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB 0331 660-2200
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