Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Aufbau von Weiterbildungsverbünden

Ziel der Förderung ist es, insbesondere die Weiterbildungsteilnahme von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland. Besonders angesprochen werden KMU mit weniger als 250 Beschäftigten, weiterhin Vereinigungen, Interessengemeinschaften, Forschungseinrichtungen, Stiftungen sowie Bildungseinrichtungen, sofern sie den Status einer juristischen Person besitzen. Weiterhin antragsberechtigt sind landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Bei der Umsetzung des Projektes müssen in jedem Fall Unternehmen und Wirtschaftsverbände oder Sozialpartner als Kooperations- bzw. Praxispartner beteiligt sein. Hierbei sind erfahrene Umsetzungsträger auf dem Gebiet der Personalentwicklung (im Speziellen im Bereich der Weiterbildung) von besonderem Vorteil.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und die daraus resultierende Entwicklung und Unterhaltung von regionalen Koordinierungsstellen, die Weiterbildungsverbünde aufbauen, aktivieren und organisatorisch unterstützen.

Mit Hilfe der Koordinierungsstellen sollen verbindliche Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Unternehmen, Bildungs- und Beratungseinrichtungen sowie allen weiteren wichtigen Akteuren der Weiterbildungslandschaft aufgebaut werden, um KMU durch trägerneutrale Beratung bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung beruflicher Weiterbildung zu unterstützen.

Weiterbildungsverbünde sollten nach Möglichkeit branchenspezifisch und regional ausgerichtet sein, um individuelle und passgenaue Lösungen für die Unternehmen zu realisieren.

Aufgabe der Koordinierungsstellen:

  • Aufbau, Aktivierung und organisatorische Unterstützung von Weiterbildungsverbünden; es sollen möglichst viele Unternehmen – auch Großunternehmen, die ihre Weiterbildungsangebote für Dritte öffnen – in den Weiterbildungsverbund auf regionaler Ebene eingebunden werden
  • Identifizierung der Weiterbildungsbedarfe bei KMU und trägerneutrale Beratung beispielsweise zu Fördermöglichkeiten; hierbei soll ein enger Kontakt zu jeweils passenden Weiterbildungsträgern hergestellt werden
  • Aufbau von Austausch- und Informationsformaten, um über Angebote und Leistungen der Koordinierungsstelle zu informieren
  • Unterstützung bei der Konzipierung neuer Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der digitalen und KI-Kompetenzen

Die Zuwendungen für den Aus- bzw. Aufbau von Weiterbildungsverbünden werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projekts entstehenden Personal- und Sachausgaben bzw. -kosten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent. Mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. Die Zuwendung ist auf höchstens jeweils 1.000.000 Euro im Förderzeitraum begrenzt. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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