Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Aufbauprogramm Wärmpepumpe

Ziel der Förderung ist der Anstieg der Fachkräftekapazität für den Einbau von zusätzlich etwa 230.000 Heizungswärmepumpen pro Jahr durch Qualifizierung und Coaching sowie eine deutliche Qualitätssteigerung bei der Planung und beim Einbau der Heizungen und damit eine Steigerung der Akzeptanz der Technologie. Das Förderprogramm unterstützt zudem den Transformationsprozess im Handwerk.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für Schulungen sind

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten,

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Antragsberechtigt für Coachings sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an Schulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) als Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand.

Schulungen
Förderfähige Schulungen können online oder in Präsenz erfolgen. Sie werden von für das Förderprogramm zugelassenen Unternehmen und Bildungsträgern angeboten.
Förderfähige Schulungen dürfen von Meistern und Gesellen der oben genannten Gewerke, von fachlich ausgebildeten Unternehmensangehörigen der Planungsbüros und von unternehmensangehörigen Gebäudeenergieberatern des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteten Energieberatern in Anspruch genommen werden.

Fachpraktische Anleitung (Coaching)
Förderfähig sind fachpraktische Anleitungen an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen (fachkundige Person) beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung des Geräts (im weiteren Coach bzw. Coaching genannt).
Ein Coaching hat zeitlich und inhaltlich mindestens einen vollen Arbeitstag abzudecken und bei dem das Coaching in Anspruch nehmenden Unternehmen bzw. dessen Wirkstätte zu erfolgen. Die Bewilligungsbehörde führt eine öffentliche Liste mit Unternehmen und Bildungsträgern, die förderfähige Coachings anbieten. Unternehmensangehörige, die das Coaching in Anspruch nehmen, müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der genannten Gewerke verfügen.

Schulungen werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert. Coachings werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller / Antragstellerin kann höchstens ein Coaching gefördert werden. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt.

Hinweis: Die Ausgaben für Schulungen und Coaching sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Unternehmen und Bildungsträgern durchgeführt werden, die für das Förderprogramm beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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