Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium)

Ziel der Förderung ist es, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen und berufserfahrenen sowie besonders engagierten und talentierten Fachkräften die Möglichkeit zur weiteren beruflichen Entwicklung im Rahmen eines ersten Hochschulstudiums zu bieten.

Wer wird gefördert?

Bewerberinnen und Bewerber

  • mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
  • mit einer anschließenden Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung und vor Studienbeginn,
  • mit einem Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr), durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Betriebs und
  • ohne Hochschulabschluss.

Für bereits Studierende ist eine Bewerbung bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein akademisches Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, das zu einem Bachelor-, Diplom-, Magisterabschluss oder Staatsexamen führt. Bei herausragenden Studienleistungen ist die Weiterförderung in einem konsekutiven Masterstudium möglich. Darüber hinaus kann ein Masterstudium nur gefördert werden, wenn die Zulassung hierzu auf der Anerkennung beruflicher Qualifikationen beruht.

Im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld und ggf. Betreuungspauschale für eigene Kinder unter 14 Jahren in Höhe von jeweils 150 Euro. Für Studienaufenthalte im Vollzeitstudium in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz kann eine monatliche Auslandspauschale in Höhe von 200 Euro gewährt werden.

Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich 2.700 Euro. Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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