Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Ziel der Förderung ist es, die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskompetenz begabter und leistungsbereiter junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung durch Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Bewerberinnen und Bewerber:

  • mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen,
  • mit einem Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf (Gesamtergebnis mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr) oder die aufgrund eines begründeten Vorschlags des Betriebs oder der Berufsschule in Frage kommen,
  • die grundsätzlich jünger als 25 Jahre sind.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerber/innen entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit sowie Hochschulabsolventen und -absolventinnen können nicht aufgenommen werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
  • Intensivsprachkurse und berufsbezogene Weiterbildungen im Ausland.

Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse für Maßnahme-, Fahrt-, Aufenthalts- und Prüfungskosten sowie für notwendige Arbeitsmittel von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. 

Des Weiteren werden Stipendiatinnen und Stipendiaten im ersten Förderjahr bei der Anschaffung eines Computers durch einen "IT-Bonus" unterstützt. Dieser wird als Zuschuss in Höhe von 250 Euro gewährt.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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