Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45 Aufenthaltsgesetz (Berufssprachkurse)

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt durch Spracherwerb.

Wer wird gefördert?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt auf Antrag öffentlichen und privaten Kursträgern die Zulassung zur Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung. Durch das Zulassungsverfahren wird ein flächendeckendes und am Bedarf orientiertes Angebot an berufsbezogener Deutschsprachförderung sichergestellt.

Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören Zugewanderte (einschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die

  • ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen,
  • in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen,
  • arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen,
  • eine Arbeit haben, aber gleichzeitig arbeitsuchend gemeldet sind und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.

Was wird gefördert?

Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung baut auf den Integrationskursen auf. Sie setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden.

Folgende Berufssprachkurse werden in Form von Basismodulen und Spezialmodulen angeboten:

  • Basismodule bestehend aus jeweils 300 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. In den drei Basismodulen B1-B2, B2-C1 und C1-C2 (ab Ende 2017) steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf einem bestimmten Sprachniveau im Mittelpunkt.
  • Spezialmodule, welche berufsbezogenes Deutsch im Kontext von bestimmten Berufen oder Berufsgruppen vermitteln. In den Spezialmodulen werden spezielle fachliche Inhalte und die sprachlichen Mittel für die jeweilige Berufsrichtung erlernt. Berufsbezogene Spezialmodule bis  zum Sprachniveau B1 werden auch angeboten, wenn trotz ordnungsgemäßer Teilnahme am Integrationskurs nicht das Sprachniveau B1 erreicht wurde.

Vor Modulbeginn wird durch den Kursträger in einem Test festgestellt, welches Sprachmodul passend ist.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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