Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Ziel der Maßnahmen des Berufsförderungsdiensts der Bundeswehr (BFD) ist die Vorbereitung von Soldatinnen und Soldaten auf eine zivilberufliche Karriere nach der Dienstzeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41), Grundwehrdienstleistende (GWDL) und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende (FWDL).

Was wird gefördert?

Zentrale Leistungen des BFD sind die Berufsberatung und Informationsvermittlung rund um die schulische und berufliche Aus- und (Weiter-)Bildung, die intensive und individuelle Betreuung der Soldatinnen und Soldaten vor, während und nach bestimmten Bildungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Eingliederung nach Dienstzeitende.

Noch während des Wehrdienstes haben antragsberechtigte Personen die Möglichkeit, an Lehrgängen und Seminaren zur zivilberuflichen Förderung teilzunehmen. Darüber hinaus können durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Betrieben und Unternehmen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt optimiert werden.

Neben den Beratungs- und Informationsleistungen werden Soldatinnen und Soldaten finanziell unterstützt. So können Lehrgangs- und Studiengebühren, Kosten für Ausbildungsmittel, Beiträge zur Krankenversicherung, Reise- und Trennungsauslagen, Kosten für Studienfahrten im Sinne der beruflichen Bildung, Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren sowie Zuschüsse für Umzugsauslagen erstattet bzw. geleistet werden.

Der Einstieg in den Beruf soll durch eine für Arbeitgeber kostenlos nutzbare Online-Stellenbörse erleichtert werden, zu welcher ausschließlich Soldatinnen und Soldaten Zugang haben.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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