Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)

Ziel der Förderung ist die schrittweise Heranführung Geflüchteter und Zugewanderter an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung durch intensive Sprachvermittlung und fachliche Berufsorientierung mit individueller Begleitung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Frauen durch eine Ausbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten, wie z. B. Berufsbildungswerke. Die Träger können mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Der Zuwendungsempfänger muss aber einen wesentlichen aktiven Anteil an der Durchführung des Berufsorientierungskurses erbringen.

Zielgruppe der Förderung sind Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und Zugewanderte, die einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben, um eine Ausbildung zu durchlaufen. Zur Zielgruppe zählen ebenso deren Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Zuvor genannte Personen sollen:

  • die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
  • über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen,
  • in der Regel einen Integrationskurs absolviert oder entsprechende schulische Maßnahmen bzw. vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben,
  • deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen,
  • über Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems verfügen und
  • eine Vorstellung davon haben, in welchen Berufsfeldern sie eine Berufsorientierung durchlaufen wollen.

Vor Beginn eines Kurses wird geprüft, ob die interessierte Person das Potenzial und die Kompetenzen für eine spätere Vermittlung in die angestrebte Ausbildung mitbringt. Hierzu zählen neben Deutschsprachkenntnissen auch schulische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Kurse zur Berufsorientierung und -vorbereitung, die mindestens 13 und höchstens 26 Wochen dauern und aus nachfolgenden Elementen bestehen:

  • Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben,
  • Eignungseinschätzung und Dokumentation der Leistungszuwächse während der Berufsorientierungskurse,
  • Werkstatttage in einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte, einer damit vergleichbaren Berufsbildungsstätte oder in Werkstätten und Praxisräumen von Kooperationspartnern,
  • integrierte Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse,
  • Betriebsphase zur Erprobung des Wunschberufs,
  • intensive, individuell auf die Teilnehmenden zugeschnittene Begleitung während der Kurse,
  • Projektleitung und Vernetzung mit regionalen Partnern.

Die Teilnahme an Kursen zur Berufsorientierung ist auch in Teilzeit möglich. Dadurch ist gewährleistet, dass beispielsweise auch junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, an Berufsorientierungskursen teilnehmen können. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

Falls ein direkter Übergang in eine Ausbildung nicht möglich ist, können die Teilnehmenden der Berufsorientierung in einer weiterführenden Maßnahme (z. B. in einer Einstiegsqualifizierung) bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden.

Sie können darüber hinaus einen finanziellen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt pro Teilnehmenden und Woche 350 Euro in Vollzeit beziehungsweise 220 Euro in Teilzeit. Zusätzlich können Sie eine Fahrtkostenpauschale von 23 Euro pro Teilnehmerin/Teilnehmer und Woche bekommen. Kinderbetreuungskosten werden zusätzlich gefördert.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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