Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub
Ziel der Bildungsfreistellung ist es, berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an Weiterbildungen während der Arbeitszeit zu erleichtern. Somit wird die in ganz Europa verfolgte Idee vom „Lebenslangen Lernen“ unterstützt.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte und Auszubildende mit Arbeitsort im Land Brandenburg haben einen Rechtsanspruch gegenüber ihrer Arbeitsstelle auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten.
Was wird gefördert?
Bildungsfreistellung bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Der Lohn wird währenddessen fortgezahlt.
Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.
Die Beschäftigten können selber auswählen, welche anerkannten Veranstaltungen sie besuchen; diese 'Wahlfreiheit' ist gesetzlich gesichert. Bildungsfreistellung gibt es nur für Veranstaltungen, die eine staatliche Anerkennung zur Bildungsfreistellung im Land Brandenburg aufweisen.
Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Freistellung sind gegenüber dem Arbeitgeber stets schriftlich mitzuteilen. Dies muss so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Freistellung geschehen.
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.