Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)
Ziel der Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen ist es, die dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung wird in Form eines Bildungsgutscheines bescheinigt.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Arbeitsuchende, Arbeitslose und ausgewählte Beschäftigte, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um
- sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
- eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
- einen bisher fehlenden Berufsabschluss zu erwerben.
Was wird gefördert?
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung sollte die Chancen zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Nach ausführlicher Beratung durch die Agentur für Arbeit wird entschieden, welche Wege zur beruflichen Eingliederung führen können und ob eine Qualifizierung dafür notwendig ist.
Die Auswahl eines Weiterbildungsträgers liegt in der Verantwortung des Teilnehmenden. Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein.
Neben den Kosten der Weiterbildung können u. a. auch Fahrtkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kosten für die Betreuung von Kindern übernommen werden.
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.