Bildungskredit der Bundesregierung für Schüler und Studierende
Ziel des Bildungskreditprogramms ist es, Schüler/innen und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt im Rahmen eines einfachen und zinsgünstigen Kredites einzuräumen.
Wer wird gefördert?
In der Regel deutsche Staatsbürger/innen bis zum 36. Lebensjahr, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- volljährige Schüler/innen in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden,
- Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden haben oder die eine Erklärung ihrer Ausbildungsstätte vorlegen, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen des ersten Studienjahres (Bachelor) bzw. der ersten beiden Studienjahre (Magister, Staatsexamen oder Diplom) erbracht wurden,
- Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben,
- Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums,
- Teilnehmer/innen eines Praktikums im Inland oder im Ausland, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge, Promotionsstudiengänge, Studierende mit Gasthörerstatus, studienvor- und nachbereitende Praktika, Referendariate.
Was wird gefördert?
Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Bildungsstätten gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind. Findet die Ausbildung im Ausland statt, muss der Besuch der ausländischen Bildungsstätte dem Besuch einer anerkannten inländischen Bildungsstätte gleichwertig sein.
Studierende können den Kredit für fortgeschrittene Ausbildungsphasen erhalten, in der Regel längstens bis zum Ende des zwölften Studiensemesters.
Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausgezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, d. h. maximal 7.200 Euro, bewilligt werden. Bei Bedarf, z. B. für die Anschaffung von Arbeitsmaterialien, kann – neben der monatlichen Zahlung – bis zur Höhe von 3.600 Euro ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, soweit insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und 7.200 Euro nicht überschritten wird.
Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatten unabhängig.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesregierung aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
- Bildungskredit Servicehotline: 0228 99358-4492
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.