Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer

Ziel der Förderung ist es, mehr grundständig qualifizierte Lehrkräfte für Regionen mit einem besonderen Lehrkräftebedarf in Brandenburg zu gewinnen, um eine hochwertige schulische Unterrichtsversorgung im Land Brandenburg flächendeckend sicherzustellen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Lehramtsstudierende ab dem 5. Fachsemester, die an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, und das Lehramt erwerben für:

  • die Primarstufe,
  • die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I,
  • das Lehramt für Förderpädagogik oder
  • das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer).

Was wird gefördert?

Gefördert werden jährlich 40 Stipendienplätze mit einer monatlichen Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Die finanzielle Förderung wird um eine ideelle Förderung in Form eines Begleitprogramms ergänzt. Dieses bietet verschiedene Fortbildungsangebote, Netzwerkveranstaltungen, ein Mentoren-Programm sowie die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bedarfsschule, der zuständigen Kommune sowie dem staatlichen Schulamt. Die Teilnahme am Begleitprogramm ist verpflichtend.

Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums. Dafür verpflichten sich die Studierenden:

  • das Studium in Regelzeit abzuschließen
  • zu einem insgesamt vierwöchigen Praktikum
  • dem Absolvieren des Praxissemesters im Masterstudiengang
  • des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Bedarfsschule sowie
  • zur Lehrtätigkeit an der Bedarfsschule für mindestens die Dauer, in der das Stipendium gewährt wurde.

Die Stipendien werden für das jeweilige Wintersemester zum 01. Juni ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 01. Juli des Jahres. Einen Monat zuvor werden die Bedarfsschulen auf der Webseite des Stipendienprogramms bekannt gegeben.

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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