Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) - BIG-Digital

Ziel der Förderung ist die Analyse bestehender betrieblicher Abläufe und Prozesse im Hinblick auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung, die Entwicklung geeigneter individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen, die Implementierung in Unternehmen sowie die dahingehend notwendig werdende Qualifizierung der Beschäftigten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU laut geltender EU-Definition mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der Förderung in der BIG-Richtlinie ausgeschlossen.

Momentan können wegen der auslaufenden EFRE-Förderperiode 2014-2020 und damit verbundener Begrenzung des Durchführungszeitraums von Projekten bis Ende 2022 nur noch Anträge von Unternehmen gestellt werden, die eine nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, s. Ziffer 1.1 der Richtlinie für das BIG-Programm) förderfähige Tätigkeit ausüben bzw. den Primäreffekt erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung konkreter Digitalisierungsprozesse einschließlich erforderlicher Hard- und Software, welche zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden bzw. Prozessen führen. Das Vorhaben sollte ein förderfähiges Projektvolumen von mindestens 5.000 Euro umfassen. Die Förderung erfolgt über projektbezogene Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent des Projektvolumens für die nachfolgenden drei Module, die je nach Bedarf auch einzeln beantragt werden können:

Modul Beratung:

Um konkrete betriebliche Digitalisierungsmaßnahmen vorzubereiten, werden externe Beratungsdienstleistungen bis zu sechs Monate mit maximal 50.000 Euro gefördert. In der Beratung analysiert ein externes Unternehmen bzw. eine Forschungseinrichtung bestehende betriebliche Abläufe auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung und entwickelt geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen. Zu beachten ist hier, dass bei Antragstellung ein detailliertes Beratungsangebot vorzulegen ist und dass einschlägige Beratungserfahrungen des Dienstleisters nachgewiesen werden müssen.

Modul Implementierung:

In diesem Modul des BIG-Digital werden Aufwendungen für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen mit höchstens 500.000 Euro bei einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten gefördert. Bezuschusst werden Projektausgaben für eigenes Personal, projektbezogene Personalnebenkosten, Lieferungen und Leistungen Dritter, Ausgaben für Instrumente und technische Ausrüstungen einschließlich Installationsleistungen, indirekte Ausgaben sowie immaterielle Wirtschaftsgüter. Zu diesen zählen u. a. die Anschaffung von Software sowie im Durchführungszeitraum zu zahlende Gebühren für Lizenzen etc.

Dabei müssen alle Ausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess stehen, also mit der Einrichtung dieses mittels Digitalisierung verbesserten Prozesses. Daher sind Ausgaben für Standard-Hard- und Software im Sinne einer üblichen Büroausstattung (z. B. PCs, Laptops, Smartphones, Drucker, Bürosoftware, E-Mailing-Software, Betriebssysteme) nicht förderfähig, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Projekt erkennbar wird. Nicht gefördert werden ebenfalls Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie die Contentpflege betreffen.

Modul Schulung:

Um die eigenen Beschäftigten für den digitalisierten Prozess zu qualifizieren, werden Ausgaben für externe Schulungsdienstleistungen mit maximal 50.000 Euro gefördert. Die Mitarbeiterqualifizierung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Digitalisierungsmaßnahmen. Alternativ können die Schulungen jedoch ebenfalls prozessbegleitend im Rahmen der Implementierung stattfinden. Prozessbegleitende Schulungen können in einem Zeitraum von max. 36 Monaten durchgeführt werden. Bei Antragstellung sind ein detailliertes Schulungsangebot und Referenzen zum Nachweis einschlägiger Schulungserfahrungen des Anbieters vorzulegen. In diesem Modul des Programms BIG-Digital ist zu berücksichtigen, dass die Qualifizierung in direktem Projetzusammenhang stehen muss und eigene Personalausgaben nicht zum Ansatz gebracht werden können.

Für die darüber hinausgehende Kompetenzentwicklung der eigenen Beschäftigten kann zusätzlich eine Förderung über die Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie beantragt werden, mit der bis zu 50 Prozent der anfallenden Kurs- und Prüfungsgebühren für beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen übernommen werden.

Praxisbeispiele für Bildungsanbieter:

Brandenburger Bildungsdienstleister mit KMU-Status können ebenfalls den BIG-Digital beantragen, um ihre betrieblichen Prozesse zu digitalisieren. Daher sollen hier einige Beispiele aus der Praxis vorgestellt werden, die Inspiration für die Nutzung der einzelnen Module geben:

  • Modul Beratung: Im Bildungsbereich könnte beispielsweise eine Marktrecherche durchgeführt werden, um das passende Tool, Lernmanagement- oder Videokonferenzsystem zu ermitteln. Möglich wäre ebenfalls eine Analyse sämtlicher Unternehmensprozesse mit dem Ziel, diejenigen Prozesse festzulegen, die zuerst angegangen werden sollten.
  • Modul Implementierung: Die professionelle Ausstattung Lehrender mit digitalen Endgeräten wie z. B. Tablets oder auch mit Headset, externer Webcam und Tischmikrofon wird gefördert, sofern dies zum digitalisierten betrieblichen Prozess gehört. Die Erstellung oder der Erwerb von Lerninhalten sind hingegen nicht förderfähig.
  • Modul Schulung: Schulungen des Lehrpersonals zu einem digitalen Tool sind förderfähig, nicht jedoch solche zur passenden methodisch-didaktischen Aufbereitung des Lehrstoffs für die Online-Lehre.

Vor Antragsstellung bereits begonnene Projekte sind nicht förderfähig. Die Ergebnisse sollen der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.

Hinweis:

Für die Beantragung des Innovationsgutscheines ist ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) obligatorisch. Der Antrag wird zudem fachlich durch die WFBB begutachtet. Terminanfragen für eine Erstberatung durch die WFBB sind zu richten an Tel.: 0331-73061-0 bzw. E-Mail: info(at)wfbb.de.

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) aus Mitteln des Landes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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