Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Ziel der Förderung ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung bzw. ein Studium zu ermöglichen und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu finanzieren - unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.

Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen. Auch Schülerinnen und Schüler von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, von Abendschulen (Abendgymnasien, Abendrealschulen und Abendhauptschulen) sowie von Akademien und Kollegs können eine Förderung erhalten.
  • Gefördert können ebenso Studierende an Hochschulen sowie Berufsakademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind. Das gilt auch für private Hochschulen und private Berufsakademien

Wer BAföG beziehen will, darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen gibt es z. B. für Auszubildende, die aus familiären Gründen an der früheren Aufnahme der Ausbildung gehindert waren. Weitere Ausnahmen gelten bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden, sowie Absolventinnen und Absolventen des zweiten Bildungsweges.

Das BAföG fördert deutsche Berechtigte, darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer, wie EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Flüchtling anerkannt sind, sowie deren Familienangehörige.

Was wird gefördert?

Im BAföG sind sogenannte Bedarfssätze festgelegt. Das sind pauschal festgelegte Beträge, die Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in der Regel für ihren Lebensunterhalt wie Essen, Kleidung und Wohnkosten sowie für weitere Kosten wie Lehrbücher und Fahrtkosten benötigen. Berücksichtigt werden ebenso Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem gibt es Zuschüsse für alle BAföG-Geförderten, die eigene Kinder betreuen.

Wie viel BAföG man bekommt, hängt von der jeweiligen Ausbildung, den persönlichen Lebensumständen und den finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden und ihrer Familie ab. Die Förderung erfolgt bei Schülerinnen und Schülern als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind: Teilzeitausbildungen, sowie Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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