Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten
Ziel der Förderung ist es, die inter- und transdisziplinäre Arbeit an gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten KI-Projekten mit arbeits- und sozialpolitischem Bezug anzuregen und zu unterstützen und damit den menschenzentrierten Einsatz von KI sowie die Verbreitung und Wahrnehmung von KI in der Breite im Sinne ihres gemeinwohlorientierten Nutzens voranzutreiben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von juristischen Personen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der oder die Antragstellende muss eine kommunale oder regionale Gebietskörperschaft, eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder sonstige öffentliche Einrichtungen, eine öffentliche oder private Bildungs- oder Forschungseinrichtung, ein Verein, ein Verband, eine Stiftung oder ein (gemeinnütziges) Unternehmen sein.
Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorenübergreifende Projektverbünde.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können insbesondere Projekte zur Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitskultur, Arbeitsmarkt, Arbeitsorganisation, Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Anwendungen, Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung und/oder Weiterbildung. Förderschwerpunkte dabei sind beispielsweise:
- KI-basierte Anwendungen für die direkte Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger, z. B. zur Stärkung von sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe, Transparenz, Beteiligung.
- Optimierung und Erweiterung von menschenorientierten Angeboten und Leistungen, z. B. KI-basierte Anwendungen für besseren Zugang zu Verwaltungsleistungen oder zur Unterstützung psychischer Gesundheit in Arbeitsprozessen.
- KI-basierte Verfahren zur Optimierung interner Prozesse von Arbeitsorganisation, Weiterbildung oder Arbeitsschutz, z. B. KI gestützte Entscheidungsprozesse bezüglich Ressourcenverteilung.
- Anpassung bestehender KI-basierter Lösungen an die Bedürfnisse und Anforderungen aus der Zivilgesellschaft oder einzelner Gruppen (User Experience-Design).
- Vernetzung von Akteuren und Akteurinnen aus allen Bereichen der engagierten Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zum Zwecke der sektorenübergreifenden Entwicklung innovativer gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen.
Grundsätzlich gilt: Mit Hilfe der Förderung soll die Entwicklung und der Einsatz von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen unterstützt und somit konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Arbeitswelt geschaffen werden.
Die Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Es können maximal bis zu 500.000 EUR beantragt werden.
Eine Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren ist bis zum 20. Juni 2023 möglich.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Website der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
- Kontaktdaten: cip-projekte(at)gsub.de
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