Deutschkurse für Flüchtlinge
Ziel der Förderung ist, dass Flüchtlingen (Asylsuchenden sowie Geduldeten), die noch keinen Zugang zu den Integrationskursen nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes haben, die Teilnahme an einem qualifizierten Deutschkurs ermöglicht wird und sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau A2/B1 erhalten können. Dieses ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Integration.
Wer wird gefördert?
- Personen mit Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG),
- Personen mit einer Duldung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23.1 und § 25.5 AufenthG im Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH (FAWZ gGmbH) wurde als koordinierender Träger für die Umsetzung ausgewählt.
- Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH
Ansprechpartnerin: Babro Kluge
E-Mail: b.kluge@fw.fawz.de
Telefon: 03361 - 76 01 70
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Durchführung von Deutschkursen einschließlich Einstufungs- und Abschlusstests sowie Fahrtkosten der Teilnehmenden.
Die Deutschkurse bestehen aus bis zu 600 Stunden, die in sechs Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können. Der Sprachkurs wird in der Regel als ganztägiger Unterricht angeboten und vermittelt den Teilnehmenden Sprachkompetenzen in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen auf den Stufen A2 bis B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Kurse werden durch die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zertifizierten Integrationskursträger im gesamten Land Brandenburg durchgeführt. Mit welchem Modul begonnen werden sollte, stellt der Kursträger mit einem Test vor Kursbeginn fest. Zum Abschluss kann ein Sprachtest auf den genannten Stufen abgelegt werden.
Konzeption und Curricula der „Deutschkurse für Flüchtlinge“ entsprechen denen der Sprachförderung im Rahmen der Integrationskurse.
Interessierte Flüchtlinge (Asylsuchende sowie Geduldete) im Land Brandenburg, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und noch keinen Zugang zu den Integrationskursen des BAMF nach § 44 AufenthG haben, können sich an einen Integrationskursträger in der Nähe, an Flüchtlingsberatungsstellen, an Mitarbeiter/innen in den Gemeinschaftsunterkünften oder direkt an die regionale Koordinierungsstelle wenden. Diese helfen dabei, in der Nähe die richtigen Ansprechpartner/innen zu finden. Für eine Anmeldung sind das Aufenthaltsdokument und der Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mitzubringen.
Fördergeber und Mittelherkunft
Land Brandenburg, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Auskünfte zum Antragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB 0331 660-2200
- Datenbank mit Integrationskursträgern in Wohnortnähe
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.