Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Deutschlandstipendium

Ziel der Förderung ist die Unterstützung begabter und engagierter Studierender.

Wer wird gefördert?

Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement, z. B. in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben. Das Deutschlandstipendium sieht keine Altersgrenze für Bewerberinnen und Bewerber vor.

Die Auswahlverfahren werden im Einzelnen durch die Hochschulen festgelegt und bekannt gemacht. Die teilnehmenden Hochschulen schreiben die Stipendien öffentlich aus und informieren über Zahl und eventuelle fachliche Zuordnung der Stipendien sowie über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen. Die Hochschulen allein treffen die Auswahlentscheidungen. Sie können Vertreter der privaten Mittelgeber mit beratender Funktion in Auswahlgremien berufen.

Was wird gefördert?

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Die Förderung mit einer Mindestlaufdauer von zwei Semestern wird einkommensunabhängig vergeben und von den Hochschulen direkt an die Stipendiat/innen ausgezahlt. Spenden Förderer für ein Stipendium mehr als 150 Euro im Monat, erhält der/die jeweilige Stipendiat/in den Mehrbetrag zusätzlich zur regulären Summe von 300 Euro.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes und privater Förderer

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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