Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

Ziel der Förderung ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Digitalthemen zu unterstützen, um neue Geschäftsfelder zu erschließen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können KMU aus allen Branchen, darunter auch Handwerksbetriebe und freie Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeitende beschäftigen.

Was wird gefördert?

Das Programm umfasst zwei Fördermodule:

  • Das Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware.
  • Das Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ vermittelt Beschäftigten der KMU das notwendige eigene Know-how, um Digitalisierungsmaßnahmen anzustoßen und langfristig Nutzen aus durchgeführten Digitalisierungsvorhaben zu ziehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise:

  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware),
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist,
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen,
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung.

Voraussetzung für die Förderung in einem oder beiden der Module ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. Dieser beschreibt den Ist-Zustand, die zu erreichenden Ziele des Investitionsvorhabens sowie die Auswirkungen der geplanten Investitionen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad des Unternehmens.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, wird die Förderquote für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge auf bis zu 50 Prozent und für ab dem 1. Juli 2021 eingehende Anträge auf bis zu 40 Prozent festgelegt.

Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter Vollzeitäquivalent – VZÄ) bis zum 30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 Prozent (ab 1. Juli 2021 bis zu 40 Prozent)
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 Prozent (ab 1. Juli 2021 bis zu 35 Prozent)
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent (ab 1. Juli 2021 bis zu 30 Prozent)

Es gelten erhöhte Förderquoten für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken; Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz sowie Investitionen von Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Bei Erfüllung aller Erhöhungstatbestände steigt die individuelle Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte.

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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