Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen (DIWA Kultur)

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der spartenübergreifenden Strategiefähigkeit, Kompetenz und Vernetzung von Kultureinrichtungen im digitalen Bereich, um deren Selbstbehauptung in der digitalisierten Welt zu stärken und innovative Konzepte im Zusammenhang mit der digitalen Transformation vom Ideenstadium zur Umsetzung zu bringen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne unternehmerische Zielsetzung mit Sitz im Land Brandenburg sowie Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können aber Kooperationspartnerin oder Kooperationspartner sein

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind einzelne abgegrenzte Vorhaben in den drei Themenschwerpunkten:

Digitale Strategien und Konzepte
Gefördert wird die Erarbeitung von eigenständigen Digitalstrategien, in denen bestehende Betriebs- und Vertriebsprozesse, kulturelle Angebote und Ausdrucksformen sowie die Außenkommunikation umfassend auf Veränderungsbedarf und Innovationspotenziale durch Digitalisierung analysiert und individuelle Konzepte zur Umsetzung erarbeitet werden. Dazu gehören die Formulierung der damit verbundenen Ziele sowie die Erhebung technischer Bedarfe für Hard und Software, die Konzeption möglicher Umstrukturierungen von Aufgabenbereichen, Arbeitsprozessen und Kommunikation sowie Perspektiven für die Entwicklung zukünftiger digitaler Projekte. Die Strategie kann intern, mit Hilfe von externer Beratung oder im Sinne des Wissenstransfers durch Dienstleistungen von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entwickelt werden. Hochschulen selbst können als Kooperationspartnerin keine Zuwendungsempfangenden sein.

Entwicklung und Umsetzung innovativer digitaler Pilotprojekte
Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Projekten zur Erprobung neuer kultureller Ausdrucksformen und Interaktionsformen mit dem Publikum im Umgang mit digitalen Technologien und Formaten. Projekte können beispielsweise die Produktion und Präsentation von digitalem Content, die Entwicklung digitaler Plattformen oder Applikationen für die Kommunikation und Interaktion mit dem Publikum oder Formate sein, die mit augmentierter bzw. virtueller Realität oder spielerischen Präsentationsformen (Games)  experimentieren. Durch die schnelle Entwicklung neuer Technologien sind hier keine Grenzen gesetzt, die Technologie sollte aber stets nur das Mittel zur Erreichung des formulierten Projektziels sein. Projekte sollten zudem einen Netzwerkgedanken verfolgen.

Qualifikation und Weiterbildung
Gefördert werden Maßnahmen, die die digitalen Kompetenzen von Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Bereiche und Teams ausbauen und die Befähigung ganzer Einrichtungen zur kulturellen Arbeit in der digitalen Welt steigern. Gefördert werden u.a. Workshops für neue digitale und agile Arbeitsmethoden, die Wahrnehmung von Weiterbildungsveranstaltungen und Schulungen im Umgang mit neuer Hard- und/oder Software.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss, in der Regel als Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Zuwendungen werden in der Regel maximal bis zur Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei Kommunen, maximal bis zur Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei freien Trägern gewährt. Ein Eigenanteil darf nicht aus dem institutionell geförderten Haushalt geleistet werden. Die beantragte Zuwendung soll mindestens 10.000 Euro und maximal 70.000 Euro betragen.

Eine erneute Antragsstellung wird voraussichtlich im Sommer 2023 möglich sein.

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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