Erasmus+ Berufsbildung
Ziel der Förderung ist die Unterstützung des Erwerbs internationaler Berufskompetenzen von Teilnehmenden beruflicher Aus- und Weiterbildungsgänge und des Bildungspersonals im Bereich der Berufsbildung. Ebenso wird die transnationale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen gefördert, um den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und innovative Entwicklungen voranzubringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Anbietende von beruflicher Aus- und Weiterbildung, wie etwa Anbieter von Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Weiterbildung, Umschulung nach §1 BBIG, Berufliche Schulen und Förderschulen
- Lokale und regionale Behörden, Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung
- Unternehmen und andere öffentliche oder private Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der beruflichen Bildung aufnehmen oder ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten.
Was wird gefördert?
Leitaktion 1: Lernmobilität
Gefördert werden organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland in Form von beruflichen Praktika, Ausbildungsabschnitten und Weiterbildungsmaßnahmen. Berufliche Aus- und Fortbildung kann im Rahmen von formalen und non-formalen Bildungsangeboten erfolgen. Diese müssen überwiegend berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln und die Lernergebnisse dokumentieren.
Zielgruppe der Mobilitätsförderung sind:
- Lernende: Zu den förderfähigen Lernenden in der Berufsbildung zählen Personen in der nichttertiären, beruflichen Aus- und Weiterbildung mit Wohnsitz in Deutschland. Lernende sind bspw. Auszubildende in der (dualen) Ausbildung, Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen, Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, Teilnehmende in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z. B. zum/zur Meister/in, Staatlich Geprüften Techniker/in), Personen, die an nonformalen Bildungsangeboten teilnehmen sowie Absolventinnen und Absolventen förderfähigen Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss.
- Bildungspersonal: Zu der förderfähigen Zielgruppe zählen Personen, die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind, sowie nicht lehrende Expertinnen und Experten der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Zum Bildungspersonal gehören bspw. Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte, Berufsberaterinnen und Berufsberater, Personen, die in der Berufsausbildungsvorbereitung tätig sind, Personal, das in non-formalen Bildungsangeboten tätig ist, wenn diese berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln etc.
Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
Gefördert werden insbesondere Partnerschaften für eine Zusammenarbeit. Dabei handelt es sich um länderübergreifende Projekte von Einrichtungen, die in der Berufsbildung aktiv sind und es den teilnehmenden Organisationen ermöglichen, Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln und Kapazitäten zu stärken. Damit unterstützen die Partnerschaften den Aufbau und die Festigung von transnationalen Netzwerken. Die Zusammenarbeit kann je nach Projektziel, beteiligten Organisationen und Reichweite in einer der beiden nachfolgend genannten Projektformen erfolgen:
Kooperationspartnerschaften
- Zusammenarbeit von mindestens drei Einrichtungen aus drei Programmländern
- Projektdauer: zwischen 12 und 36 Monaten, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten
- Projektförderung erfolgt als Pauschale: In Abhängigkeit von den Zielen, geplanten Projektaktivitäten und erwarteten Ergebnissen wählen die Antragstellenden zwischen drei feststehenden Förderbeträgen aus (120.000, 250.000 oder 400.000 Euro)
Kleinere Partnerschaften
- Zusammenarbeit von mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Programmländern
- Projektdauer: zwischen 6 und 24 Monaten, in Abhängigkeit vom Ziel des Projekts und vom Umfang der geplanten Aktivitäten
- Projektförderung erfolgt als Pauschale: In Abhängigkeit von den Zielen, geplanten Projektaktivitäten und erwarteten Ergebnissen wählen die Antragstellenden zwischen zwei feststehenden Förderbeträgen aus (30.000 oder 60.000 Euro)
Fördergeber und Mittelherkunft
Europäische Kommission aus Mitteln der Europäischen Union
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
- Webseiten des Programms Erasmus+
- Beratung zum Programm: Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB, Berufs- und Erwachsenenbildung, Tel.: 0228 - 107 1608, E-Mail: na(at)bibb.de
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