Erasmus+ Erwachsenenbildung
Ziel der Förderung ist zum einen die Erweiterung internationaler Praxiserfahrungen von Beschäftigten der Erwachsenenbildung. Zum anderen werden strategische Partnerschaften gefördert, welche Einrichtungen - die im Bereich der Erwachsenenbildung im weitesten Sinne tätig sind - die Möglichkeit bieten, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen u. a. im Bereich der Erwachsenenbildung voranzubringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die einen juristischen Status haben. Dies können z. B. Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Unternehmen oder Behörden sein.
Was wird gefördert?
Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen
Gefördert werden organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland für Bildungspersonal. Mobilitätsprojekte können Fortbildungskurse, Job-Shadowings oder auch Aufenthalte bei Partnern zu Lehrzwecken beinhalten. Die Projekte werden von Einrichtungen der Erwachsenenbildung organisiert.
Zum Bildungspersonal zählen Beschäftigte in der Planung und Vermittlung von Lehr- und Lernprozessen in der Erwachsenenbildung.
Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Gefördert werden strategische Partnerschaften. Dies sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen.
Zielgruppen sind alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die im weitesten Sinn in der Erwachsenenbildung tätig sind, u. a. Bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen.
Fördergeber und Mittelherkunft
Europäische Kommission aus Mitteln der Europäischen Union
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
- Webseiten des Programms Erasmus+
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.