Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Erasmus+ Erwachsenenbildung

Ziel der Förderung ist die Erweiterung internationaler Praxiserfahrungen von Lernenden und Personal in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung. Durch die Professionalisierung des Personals soll ein Europäischer Bildungsraum geschaffen und die Qualität der Erwachsenenbildung erhöht werden. Ebenso wird die transnationale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen gefördert, um den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und innovative Entwicklungen voranzubringen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen im Bereich der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung mit Sitz in Deutschland, die Angebote für das Lernen Erwachsener nach der Erstausbildung (formal, nicht-formal oder informell) als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig oder wiederkehrend offen zugänglich anbieten. Dies können insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Kammern, der Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute sein. Ebenso können lokale und regionale Behörden, koordinierende Stellen und andere Einrichtungen mit einer Rolle in der Erwachsenenbildung gefördert werden.

Was wird gefördert?

Leitaktion 1: Lernmobilität

Gefördert werden organisierte Lernaufenthalte für Lernende und Personal in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung im europäischen Ausland.

Lernende sind benachteiligte Personen, die aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen, wegen Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder aufgrund ihres Migrationshintergrunds mit Hindernissen konfrontiert sind, wodurch sie de facto keinen Zugang zu den Möglichkeiten des Programms haben. Insbesondere Personen mit geringen Grundkenntnissen/Schlüsselkompetenzen werden gefördert.

Zum Personal in der Erwachsenenbildung gehören lehrende und nicht-lehrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum nicht-lehrenden Personal zählen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z. B. Managementpersonal) oder in anderen in der Erwachsenenbildung tätigen Organisationen arbeiten (z. B. Freiwillige, Beraterinnen und Berater, für die Erwachsenenbildung zuständige politische Koordinatorinnen und Koordinatoren usw.).

Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

Gefördert werden insbesondere Partnerschaften für eine Zusammenarbeit. Dabei handelt es sich um länderübergreifende Projekte von Einrichtungen, die in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung aktiv sind und es den teilnehmenden Organisationen ermöglichen, Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln und Kapazitäten zu stärken. Damit unterstützen die Partnerschaften den Aufbau und die Festigung von transnationalen Netzwerken. Die Zusammenarbeit kann je nach Projektziel, beteiligten Organisationen und Reichweite in einer der beiden nachfolgend genannten Projektformen erfolgen:

Kooperationspartnerschaften

  • Zusammenarbeit von mindestens drei Einrichtungen aus drei Programmländern
  • Projektförderung zwischen 100.000 und 400.000 Euro in Abhängigkeit vom Ziel und der Dauer des Projektes sowie vom Umfang der geplanten Aktivitäten

Kleinere Partnerschaften

  • Zusammenarbeit von mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Programmländern
  • Projektförderung erfolgt als Pauschale: In Abhängigkeit von den Zielen, geplanten Projektaktivitäten und erwarteten Ergebnissen wählen die Antragstellenden zwischen zwei feststehenden Förderbeträgen aus (30.000 oder 60.000 Euro)

Fördergeber und Mittelherkunft

Europäische Kommission aus Mitteln der Europäischen Union

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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