Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Erasmus+ Hochschulbildung

Ziel der Förderung ist es, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa weiter voranzutreiben und die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken sowie die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort zu steigern. Durch das Programm sollen außerdem die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützt und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beigetragen werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt. Mobilitätsmaßnahmen können von einzelnen Hochschulen oder von Mobilitätskonsortien beantragt werden.

Was wird gefördert?

Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen

Gefördert werden können Studienaufenthalte an Partnerhochschulen im Ausland und Praktika bei Unternehmen oder Organisationen im Ausland von bis zu zwölf Monaten. Für das Hochschulpersonal und Mitarbeiter/innen von Unternehmen können Unterrichtsaufenthalte im Ausland gefördert werden. Zudem kann Hochschulpersonal durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an Partnerhochschulen oder anderen Einrichtungen im Ausland gefördert werden.

Mithilfe neuer Fördermöglichkeiten wie "Blended-Mobility" und "Blended-Intensive-Programmes" können Mobilitätsmaßnahmen auch im Blended Learning-Format durchgeführt werden. Das bedeutet, dass eine kurze physische Mobilität mit einer virtuellen Phase kombiniert wird. Damit soll flexibles und innovatives Lernen und Lehren ermöglicht werden.

Leitaktion 2: Partnerschaften und Kooperationsprojekte

Gefördert werden die Internationalisierung von europäischen Hochschulen im Rahmen von Partnerschaften und Wissensallianzen sowie die Netzwerkbildung und gemeinsame Projekte zum Kapazitätsaufbau in europäischen Nachbarschaftsregionen und weltweiten internationalen Partnerschaften. Erasmus+ bietet hierfür verschiedene Instrumente und Programmlinien an, mit denen Partnerschaften und Kooperationsprojekte gefördert werden können.

  • Erasmus+ Cooperation Partnerships (KA220): Die Erasmus+ Cooperation Partnerships bieten deutschen Hochschulen die Möglichkeit, ihre Internationalisierungsvorhaben bildungsbereichsübergreifend voranzutreiben.
  • Erasmus Mundus: Mit den beiden Erasmus Mundus Förderlinien Design Measures und Joint Master erhalten Masterstudiengänge für exzellente Studierende aus der ganzen Welt ein optimales Förderinstrument.
  • Allianzen für Innovation: Mit dieser Programmlinie wird die Kooperation und der Wissensaustausch zwischen Hochschulen, Unternehmen und Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) gefördert.
  • Kapazitätsaufbauprojekte: In zwei- oder dreijährigen Kapazitätsaufbauprojekten unterstützen europäische Hochschulen die Reform und Modernisierung von Hochschulen und Hochschulsystemen in mehr als 150 Partnerländern der Europäischen Union.
  • Europäische Hochschulen: Gefördert werden Hochschulallianzen, die die Stärken und die Vielfalt europäischer Forschung und Lehre in neuen Strukturen bündeln, um den Herausforderungen, mit denen Europa konfrontiert ist, zu begegnen.
  • Jean Monnet-Aktionen: Zentrales Ziel dieser Aktionen ist die Förderung der Exzellenz in Lehre und Forschung zu Europa und zum europäischen Integrationsprozess.
  • Teacher Academies: Gefördert werden Europäische Partnerschaften im Bereich der Lehrerausbildung und -weiterbildung. Die europäische und internationale Perspektive der Lehrerbildung soll gestärkt werden und der Lehrerberuf an Attraktivität gewinnen.

Fördergeber und Mittelherkunft

Europäische Kommission aus Mitteln der Europäischen Union

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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