Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung von Projekten zum Thema „Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)“ im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“

Ziel der Förderung ist es, die Herausforderungen einer dynamischen Arbeitswelt anhand konkreter Anwendungsfälle in europäischen Kollaborationsnetzwerken auf arbeitswissenschaftlicher Ebene näher zu untersuchen. Daraus sollen Lösungsansätze sowohl für teilnehmende Netzwerkparteien als auch für die Beschäftigten entwickelt werden. Die Verwertbarkeit über den konkreten Anwendungsfall hinaus, der aktive Transfer der Forschungsergebnisse und die Gestaltung und Durchführung einer adressatengerechten Wissenschaftskommunikation sind weitere wesentliche Ziele.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften.

Kammern, Innungen, Sozialpartnern und Verbänden kommt beim Transfer eine wichtige Rolle zu. Ihre Beteiligung als assoziierte (ungeförderte) Partner wird für den Ergebnistransfer ausdrücklich begrüßt.

Was wird gefördert?

Zweck dieser Förderrichtlinie ist es, arbeitswissenschaftliche Konzepte, Methoden und Instrumente für eine nachhaltige Arbeitsgestaltung in europäischen Kollaborationsnetzwerken zu erarbeiten, die der hohen Dynamik von Wertschöpfungssystemen und von betrieblichen Bedingungen Rechnung tragen. Als Resultate sind unter anderem vorwettbewerbliche Umsetzungen digitaler Kooperationsnetzwerke („Demonstratoren“), die Entwicklung humanzentrierter Rollen- und Vorgehensmodelle und dazugehörige Kompetenz- und Qualifikationsprofile vorgesehen, bei denen nach Projektende ein wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen absehbar ist. 

Der Zuwendungszweck ist: 

  • Die Entwicklung und Umsetzung von Kollaborationsmodellen, Methoden und Instrumenten für die tägliche Zusammenarbeit in internationalen Netzwerken.
  • Die Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Konzepten für die kompetenzförderliche Gestaltung von Arbeit im permanenten Wandel.
  • Die Ergebnisse für Unternehmen, Organisationen und die breite Gesellschaft adressatengerecht nutzbar zu machen. 

Die Lösungen sind mit den beteiligten Praxispartnern in spezifischen Anwendungen prototypisch anzuwenden und zu validieren, unter anderem als vorwettbewerbliche Umsetzungen digitaler Kooperationsnetzwerke („Demonstratoren“), als Entwicklung humanzentrierter Rollen- und Vorgehensmodelle und dazugehörigen Kompetenz- und Qualifikationsprofilen, bei denen nach Projektende ein wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen absehbar ist. 

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte europäische Verbundprojekte mit innovativem Ansatz, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen erfordern. Resultate sind in den zwei Handlungsbereichen 

  • „Methoden und Instrumente für die Kollaboration in internationalen Netzwerken“ und
  • „Organisationaler Rahmen für die kompetenzförderliche Gestaltung von Arbeit in Kollaborationsnetzwerken“ 

zu erarbeiten und mit mindestens zwei konkreten betrieblichen Anwendungsfällen zu belegen. 

Projektskizzen können bis spätestens zum 01. August 2023 eingereicht werden.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes 

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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