Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Ziel der Förderung ist es, die Bundesländer und Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen dabei zu unterstützen, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen sowie bereits ausgebildete Fachkräfte im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland als Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne von Kindertagespflegestellen oder Heimerziehung stellen keine antragsberechtigten Personen dar.

Was wird gefördert?

Gefördert werden 2.500 zusätzliche geschaffene vergütete praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher. Außerdem werden Know-how und zeitliche Ressourcen für die Praxisanleitung sowie mit dem Aufstiegsbonus berufliche Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte unterstützt, damit sich höhere Qualifikationen und die Übernahme besonderer Aufgaben besser bezahlt machen.

1. Praxisintegrierte vergütete Ausbildung:

  • Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten für die Schaffung von zusätzlichen vergüteten praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher einen monatlichen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von 100 Prozent im ersten Ausbildungsjahr, 70 Prozent im zweiten und 30 Prozent im dritten. Das Ausbildungsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig.
  • Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im 1. Jahr eine Ausbildungsvergütung von 1.140 Euro (brutto) im Monat (im 2. Jahr 1.202 Euro, im 3. Jahr 1.303 Euro) entsprechend dem Tarifvertrag „TVAöD besonderer Teil der Pflege“.

2. Praxisanleitung:

  • Das Bundesprogramm stellt bis zu 1000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften und finanziert zusätzliche Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis.

3. Perspektiven mit Aufstiegsbonus:

  • Träger, die ihren Erzieherinnen und Erziehern für die Übernahme von besonderen fachlichen Tätigkeiten nach einer Zusatzqualifikation ein höheres Gehalt zahlen, erhalten für diese einen Aufstiegsbonus.
  • Die Fachkräfte können dadurch eine Höhergruppierung beziehungsweise Zulagengewährung von bis zu 300 Euro monatlich erhalten.

Das Auswahlverfahren erfolgt in der Regel zweistufig: 1. Stufe – Interessenbekundungsverfahren und 2. Stufe – Antragsverfahren. Träger, die eine Förderung erhalten können und sollen, werden zur Beteiligung am Antragsverfahren zugelassen.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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