Förderkompass Brandenburg: Mit zwei Klicks zur passenden Weiterbildungsförderung!
Der Förderkompass hilft Weiterbildungsinteressierten in Brandenburg bei der Suche nach der passenden Finanzierung. Nach Auswahl der zutreffenden Punkte erhalten Sie eine Übersicht relevanter Förderungen mit allen wichtigen Informationen.
Wer möchte eine Förderung beantragen?
Wofür soll eine Förderung beantragt werden?
Gefördert wird die Teilnahme an Schulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) als Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand.
Gefördert werden sogenannte (Aufstiegs-)Fortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen oder auf gleichwertige bundes- oder landesrechtliche Abschlüsse (z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Betriebswirt/in) vorbereiten. Die Förderung erfolgt alters- und teilweise auch einkommens- und vermögensunabhängig.
Gefördert wird die Absolvierung anspruchsvoller Weiterbildungen für besonders talentierte und engagierte junge Erwachsene bis 25 Jahre, zur Entfaltung ihrer persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen. Die angestrebte Weiterbildung soll dem Erwerb von fachbezogenen beruflichen Qualifikationen oder fachübergreifenden sozialen Kompetenzen oder zur Vorbereitung auf die Prüfung einer Aufstiegsfortbildung dienen.
Gefördert wird die Freistellung von der Arbeit, bei laufender Lohnfortzahlung an bis zu zehn Tagen innerhalb zweier Kalenderjahre für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Dieser Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber gilt für Arbeitnehmer/innen und Auszubildende mit Arbeits- oder Ausbildungsstätte im Bundesland Brandenburg.
Unterstützt werden Teilnehmer/innen einer schulischen Ausbildung sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen bis zum 36. Lebensjahr durch vermögens- und einkommensunabhängige finanzielle Beiträge zum Lebensunterhalt in Form eines einfachen und zinsgünstigen Kredites. Förderfähig sind ebenso Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt werden.
Gefördert wird die Umsetzung konkreter Digitalisierungsprozesse in Unternehmen einschließlich erforderlicher Hard- und Software. Gewährt werden können hierbei projektbezogene Zuschüsse für externe Beratungs- und Schulungsdienstleistungen sowie die Implementierung der individuell ermittelten Lösungen und Handlungsempfehlungen.
Gefördert wird die Teilnahme an einer Ausbildung oder einem Studium (auch bei Aufenthalten im Ausland) an allgemein- und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Akademien sowie Kollegs bis zu einer Altersgrenze von 30 Jahren (bei Masterstudiengängen bis 35 Jahre). Gleichzeitig soll die Finanzierung des Lebensunterhalts gesichert werden.
Gefördert werden gesellschaftlich engagierte Studierende aller Nationalitäten an deutschen Hochschulen, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Vorgesehen ist eine mindestens zwei Semester andauernde einkommensunabhängige Förderung durch den Bund und private Förderer.
Gefördert werden Ausgaben in Kultureinrichtungen für notwendig werdende Schulungen der Mitarbeitenden im Zusammenhang mit der Implementierung von Digitalisierungsmaßnahmen sowie zur Planung, Anschaffung und Implementierung von digitaler Infrastruktur.
Gefördert wird die Investition von kleinen und mittleren Unternehmen in digitale Technologien z. B. in Soft- und Hardware. Ebenso wird die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Erwerb des notwendigen eigenen Know-hows bezuschusst, um Digitalisierungsmaßnahmen anzustoßen und langfristig Nutzen aus durchgeführten Digitalisierungsvorhaben zu ziehen.
Gefördert werden organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland in Form von beruflichen Praktika, Ausbildungsabschnitten oder formalen und non-formalen Weiterbildungsmaßnahmen für Lernende in nicht tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildungsgängen sowie das Bildungspersonal im Bereich der beruflichen Bildung. Ebenso werden Partnerschaften für eine Zusammenarbeit gefördert. Dabei handelt es sich um länderübergreifende Projekte von Einrichtungen, die in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung aktiv sind und es den teilnehmenden Organisationen ermöglichen, Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln und Kapazitäten zu stärken.
Gefördert werden organisierte Lernaufenthalte für Lernende und Personal in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung im europäischen Ausland. Ebenso werden Partnerschaften für eine Zusammenarbeit gefördert. Dabei handelt es sich um länderübergreifende Projekte von Einrichtungen, die in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung aktiv sind und es den teilnehmenden Organisationen ermöglichen, Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln und Kapazitäten zu stärken.
Gefördert werden können Studienaufenthalte an Partnerhochschulen im Ausland und Praktika bei Unternehmen oder Organisationen im Ausland. Für das Hochschulpersonal und Mitarbeiter/innen von Unternehmen können Unterrichtsaufenthalte im Ausland gefördert werden. Zudem kann Hochschulpersonal durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an Partnerhochschulen oder anderen Einrichtungen im Ausland gefördert werden. Darüber hinaus wird die Internationalisierung von europäischen Hochschulen im Rahmen von Partnerschaften und Wissensallianzen sowie die Netzwerkbildung und gemeinsame Projekte zum Kapazitätsaufbau in europäischen Nachbarschaftsregionen und weltweiten internationalen Partnerschaften gefördert.
Gefördert werden zusätzliche vergütete praxisintegrierte Ausbildungsplätze zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher. Zudem wird die Weiterqualifizierung zur professionellen Praxisanleitung unterstützt. Darüber hinaus gibt es einen Aufstiegsbonus für Träger, die Erzieherinnen und Erziehern für die Übernahme von besonderen fachlichen Tätigkeiten nach einer Zusatzqualifikation ein höheres Gehalt zahlen.
Gefördert werden Medizinstudierende der Humanmedizin, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und sich nach Abschluss der Facharztausbildung zu einer mindestens 5-jährigen ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten. Die Förderung erfolgt in Form eines Stipendiums. Medizinstudierende, die bereits ein Stipendium durch eine Kommune oder einen Krankenhausträger erhalten haben, können im Rahmen eines Co-Stipendiums gefördert werden. Darüber hinaus erhalten weiterbildende Vertragsärzte für die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung eine Zuwendung für das Arbeitgeber-Bruttogehalt.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen für Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen) sind.
Gefördert wird die Absolvierung eines ersten akademischen Hochschulstudiums für besonders talentierte und engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung.
Gefördert werden sowohl Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die zu einem Berufsabschluss führen, als auch Anpassungsqualifizierungen für sonstige ungelernte Arbeitnehmer/innen oder erfahrene Beschäftigte mit Berufsabschluss. Grundsätzlich können alle Beschäftigten unabhängig von vorhandener Ausbildung, vom Alter und der Betriebsgröße gefördert werden. In besonderem Maße werden jedoch Beschäftigte angesprochen, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung ersetzt werden können, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben.
Gefördert wird die Qualifizierung des Personals in Binnenschifffahrtsunternehmen mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen mit Sitz in Deutschland. Neben Zuwendungen für eine Ausbildung zur/zum Binnenschiffer/in und zur /zum Hafenschiffer/in können auch Zuschüsse für Weiterbildungen beispielsweise zur Unternehmensführung, kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aspekten oder zu spezifischen Themen gewährt werden.
Gefördert werden Weiterbildungen (u.a. Anpassungsqualifizierungen, Aufstiegsfortbildungen, Nachqualifizierungen, Umschulungen, Seminare etc.) für Arbeitsuchende, Arbeitslose und ausgewählte Beschäftigte, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um einen fehlenden Berufsabschluss zu erlangen.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger im Land Brandenburg. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an. Ebenso gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg.
Gefördert werden weltweite und praxisorientierte Auslandspraktika von Auszubildenden während der Berufsausbildung für eine Dauer von 3 Wochen bis zu 3 Monaten. Bei Minderjährigen oder Auszubildenden mit besonderem Betreuungsbedarf sind Zuschüsse für Begleitpersonen möglich. Ebenso können Lern- und Lehraufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern z. B. in Form von Job Shadowings oder Praktika für eine Dauer von 2 Tagen bis zu 2 Wochen gefördert werden. Darüber hinaus können vorbereitende Besuche beim Partner z. B. zur Klärung offener Punkte für die Aufnahme von Auszubildenden für eine Dauer von 2 Tagen bis zu einer Woche gefördert werden.
Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der spartenübergreifenden Strategiefähigkeit, Kompetenz und Vernetzung von Kultureinrichtungen im digitalen Bereich in den Themenschwerpunkten Digitale Strategien und Konzepte, Entwicklung und Umsetzung innovativer digitaler Pilotprojekte, Qualifikation und Weiterbildung.
Gefördert wird die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die Herausforderungen der digitalen Transformation sowie der Fachkräftesicherung und der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsfähigen Unternehmenskultur.
Gefördert werden die Begleitung Auszubildender, die Gründung bzw. Erweiterung einer eigenen Praxis und die Teilnahme an Fortbildungen.
Gefördert wird die Erbringung individueller spezifischer Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen für Existenzgründer/innen zur Schaffung neuer selbstständiger Arbeit im Land Brandenburg. Darüber hinaus sind spezifische Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund, junge Leute und an Hochschulen vorgesehen. Frauen sollen eine besondere Unterstützung erfahren.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, um die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Gefördert werden junge Zuwanderinnen und Zuwanderer, welche die
Hochschulreife erwerben oder ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen
möchten. Zuwendungen können beispielsweise für
Deutschintensivsprachkurse, für Deutschprüfungen (TestDaF oder DSH),
Englischintensivkurse für Studienbewerber ohne Englischvorkenntnisse sowie
für Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife oder Studienkollegs und
Vorbereitungskurse zum Studienkolleg gewährt werden.
Darüber hinaus
sind weitere finanzielle unterstützende Leistungen, wie etwa notwendige
Kosten für die Übersetzung, Beglaubigung und Anerkennung von
Vorbildungsnachweisen, vorgesehen.
Gefördert wird der Ausbau des unternehmerischen Know-hows von Migrationsunternehmen etwa durch die Vernetzung zu wichtigen Partnern oder durch Qualifizierungen, Beratungen und Coachings zu Themen wie z.B. Marketing, Buchführung sowie Sprach- und Verkaufstrainings. Geschult wird ebenso die interkulturelle Kompetenz von Beschäftigten in der Migrationssozialarbeit sowie bei Jobcentern, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen.
Gefördert wird die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund bspw. durch Qualifizierungsmaßnahmen für Personen mit ausländischen Abschlüssen sowie die Förderung des unternehmerischen Know-hows von Selbstständigen mit Migrationsgeschichte durch Qualifizierung, Einzelberatungen und Coachings.
Gefördert wird die Entwicklung beruflicher Perspektiven benachteiligter junger Menschen, durch das Sammeln von (Lern-)Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Praktika im EU-Ausland, mit dem Fokus der nachhaltigen Integration in Arbeit oder Ausbildung bzw. die (Wieder-) Aufnahme eines Schulbesuchs mit dem Ziel eines Abschlusses.
Gefördert werden Weiterbildungsangebote für Soloselbständige, um ihr Geschäftsmodell krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Der Zugang zur Förderung erfolgt über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle.
Gefördert wird zum einen die (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können und zum anderen der Erhalt, die Verbesserung oder Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit, um damit die Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer zu sichern. Mögliche Maßnahmen können u. a. berufliche Anpassung, Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung sein.
Gefördert werden Unterstützungsangebote für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei potentiellen Arbeitgebern z.B. Praktikum oder Probearbeit mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen, bei Bildungsträgern z.B. Qualifizierungen mit einer Dauer von bis zu acht Wochen oder bei Trägern der privaten Arbeitsvermittlung.
Gefördert wird die Senkung der Steuerbelastung für Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung getätigt haben. Im Rahmen der Steuererklärung können diese Ausgaben für Selbstständige als Betriebsausgaben und für Angestellte als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Gefördert wird die Teilnahme von jungen und begabten Berufs- sowie ehrenamtlich Tätigen aus dem Agrar- bzw. dem unmittelbar vor- und nachgelagerten Bereich an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. Lehrgängen, Seminaren, Praktika sowie Projekten mit agrar- oder gesellschaftspolitischen Themen. Des Weiteren werden persönlichkeitsbildende, unternehmerische sowie für die Ausübung ehrenamtlicher Funktionen in berufsständischen Organisationen und Institutionen qualifizierende Maßnahmen gefördert.
Gefördert wird der Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt sowie der Aufbau oder die Ergänzung von regionalen Verbünden zur Qualifizierung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ebenso werden die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten und gefördert.
Gefördert wird das Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung im Rahmen einer Weiterbildung, die zu einem Ausbildungsberuf führt bspw. Umschulungen oder Vorbereitungslehrgänge auf die Externen-/Nichtschülerprüfung.
Gefördert werden Weiterbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, die Alphabetisierungs- und Sprachangebote für Flüchtlinge durchführen sowie Weiterbildungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fragen der Integration und Zusammenarbeit bei der Durchführung von Alphabetisierungs- und Sprachkursen.
Gefördert werden auf einen Berufsabschluss ausgerichtete Qualifizierungen in Voll- oder Teilzeit (z. B. Umschulungen, Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung sowie berufsanschlussfähige Teilqualifikationen) für junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und unter 35 Jahren.

Sie suchen nach einem transparenten Überblick und der passenden Weiterbildung? Jetzt Kurse finden!
Sie haben Fragen zu Ihrer Weiterbildung? Wir beraten Sie kostenfrei und neutral unter Tel.: 0331 - 70 44 57-22.