Förderkompass Brandenburg: Mit zwei Klicks zur passenden Weiterbildungsförderung!
Der Förderkompass hilft Weiterbildungsinteressierten in Brandenburg bei der Suche nach der passenden Finanzierung. Nach Auswahl der zutreffenden Punkte erhalten Sie eine Übersicht relevanter Förderungen mit allen wichtigen Informationen.
Wer möchte eine Förderung beantragen?
Wofür soll eine Förderung beantragt werden?
Gefördert werden sogenannte (Aufstiegs-)Fortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen oder auf gleichwertige bundes- oder landesrechtliche Abschlüsse (z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Betriebswirt/in) vorbereiten. Die Förderung erfolgt alters- und teilweise auch einkommens- und vermögensunabhängig.
Gefördert wird die Absolvierung anspruchsvoller Weiterbildungen für besonders talentierte und engagierte junge Erwachsene bis 25 Jahre, zur Entfaltung ihrer persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen. Die angestrebte Weiterbildung soll dem Erwerb von fachbezogenen beruflichen Qualifikationen oder fachübergreifenden sozialen Kompetenzen oder zur Vorbereitung auf die Prüfung einer Aufstiegsfortbildung dienen.
Gefördert wird die Freistellung von der Arbeit, bei laufender Lohnfortzahlung an bis zu zehn Tagen innerhalb zweier Kalenderjahre für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Dieser Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber gilt für Arbeitnehmer/innen und Auszubildende mit Arbeits- oder Ausbildungsstätte im Bundesland Brandenburg.
Unterstützt werden Teilnehmer/innen einer schulischen Ausbildung sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen bis zum 36. Lebensjahr durch vermögens- und einkommensunabhängige finanzielle Beiträge zum Lebensunterhalt in Form eines einfachen und zinsgünstigen Kredites. Förderfähig sind ebenso Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt werden.
Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungen von Erwerbstätigen und Selbständigen mit einer durchschnittlichen Erwerbstätigkeit von 15 Stunden in der Woche und einem zu versteuernden Einkommen von maximal 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten.
Förderfähig sind arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg mit Kosten von mehr als 1.000 Euro.
Gefördert wird die Umsetzung konkreter Digitalisierungsprozesse in Unternehmen einschließlich erforderlicher Hard- und Software. Gewährt werden können hierbei projektbezogene Zuschüsse für externe Beratungs- und Schulungsdienstleistungen sowie die Implementierung der individuell ermittelten Lösungen und Handlungsempfehlungen.
Gefördert wird die Teilnahme an einer Ausbildung oder einem Studium (auch bei Aufenthalten im Ausland) an allgemein- und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Akademien sowie Kollegs bis zu einer Altersgrenze von 30 Jahren (bei Masterstudiengängen bis 35 Jahre). Gleichzeitig soll die Finanzierung des Lebensunterhalts gesichert werden.
Gefördert werden gesellschaftlich engagierte Studierende aller Nationalitäten an deutschen Hochschulen, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Vorgesehen ist eine mindestens zwei Semester andauernde einkommensunabhängige Förderung durch den Bund und private Förderer.
Gefördert werden organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte für das Bildungspersonal in Einrichtungen der Erwachsenenbildung im europäischen Ausland. Möglich sind strukturierte Fortbildungskurse, Job-Shadowings, Hospitationen und Praktika oder Lehrtätigkeiten bei Partnern in den Programmländern. Förderfähig sind auch strategische Partnerschaften von öffentlichen oder privaten Einrichtungen aus dem Bereich der beruflichen Bildung in Form von transnationalen Projekten, welche auf Transfer und/oder Umsetzung von Innovationen und bewährten Verfahren abzielen.
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen für das Hochschulpersonal innerhalb und außerhalb Europas sowie die Teilnahme an Fortbildungen an einer Partnerhochschule oder bei einer entsprechenden Einrichtung im Ausland. Ebenso sind Aufenthalte ausländischen Unternehmenspersonals an deutschen Hochschulen sowie Studienaufenthalte an Partnerhochschulen und Praktika bei Unternehmen im europäischen Ausland möglich.
Gefördert wird der Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) insbesondere durch Qualifizierung von Schlüsselpersonen und von Weiterbildungsmaßnahmen von Älteren, Frauen, An- und Ungelernten sowie Beschäftigten mit Migrationshintergrund. Ebenso wird der Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in KMU und die Durchführung von betrieblichen und überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen für KMU unterstützt.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen für Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mindestens zwölf Tonnen) sind.
Gefördert wird die Absolvierung eines ersten akademischen Hochschulstudiums für besonders talentierte und engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung.
Gefördert wird die Qualifizierung des Personals in Binnenschifffahrtsunternehmen mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen mit Sitz in Deutschland. Neben Zuwendungen für eine Ausbildung zur/zum Binnenschiffer/in und zur /zum Hafenschiffer/in können auch Zuschüsse für Weiterbildungen beispielsweise zur Unternehmensführung, kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aspekten oder zu spezifischen Themen gewährt werden.
Gefördert werden Weiterbildungen (u.a. Anpassungsqualifizierungen, Aufstiegsfortbildungen, Nachqualifizierungen, Umschulungen, Seminare etc.) für Arbeitsuchende, Arbeitslose und ausgewählte Beschäftigte, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um einen fehlenden Berufsabschluss zu erlangen.
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten in Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg, für im Unternehmen tätige Betriebsinhaber/innen, Einzelunternehmer/innen mit einer Betriebsstätte und mindestens einem/r Beschäftigten sowie im Land Brandenburg einkommenssteuerpflichtigen Freiberufler/innen an beruflichen Weiterbildungen zur Kompetenzentwicklung.
Gefördert wird die Teilnahme von haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen zur Erhöhung der tätigkeitsbezogenen fachlichen und sozialen Handlungskompetenzen in Vereinen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Gefördert werden Jung- und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten durch eine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Unternehmen in Schwierigkeiten werden darüber hinaus bei der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Ebenso können spezielle Aspekte, wie z.B. die Unternehmensführung für Frauen und Migrant/innen, die Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiter/innen mit Behinderung oder die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gegenstand der Beratung sein.
Gefördert wird die Erbringung individueller spezifischer Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen für Existenzgründer/innen zur Schaffung neuer selbstständiger Arbeit im Land Brandenburg. Darüber hinaus sind spezifische Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund, junge Leute und an Hochschulen vorgesehen. Frauen sollen eine besondere Unterstützung erfahren.
Gefördert wird der Ausbau des unternehmerischen Know-hows von Migrationsunternehmen etwa durch die Vernetzung zu wichtigen Partnern oder durch Qualifizierungen, Beratungen und Coachings zu Themen wie z.B. Marketing, Buchführung sowie Sprach- und Verkaufstrainings. Geschult wird ebenso die interkulturelle Kompetenz von Beschäftigten in der Migrationssozialarbeit sowie bei Jobcentern, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen.
Gefördert wird die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund bspw. durch Qualifizierungsmaßnahmen für Personen mit ausländischen Abschlüssen sowie die Förderung des unternehmerischen Know-hows von Selbstständigen mit Migrationsgeschichte durch Qualifizierung, Einzelberatungen und Coachings.
Gefördert wird die Entwicklung von Unterstützungsstrukturen in Unternehmen zur Bewältigung der steigenden personellen Anforderungen infolge der zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung. Die Unternehmen werden dabei bei der konkreten Anpassung ihrer Aus- und Weiterbildungsaktivitäten begleitet sowie beraten. Die Strukturen sollen zusätzlich in der Region verankert werden.
Gefördert wird zum einen die (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können und zum anderen der Erhalt, die Verbesserung oder Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit, um damit die Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer zu sichern. Mögliche Maßnahmen können u. a. berufliche Anpassung, Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung sein.
Gefördert werden Unterstützungsangebote für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei potentiellen Arbeitgebern z.B. Praktikum oder Probearbeit mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen, bei Bildungsträgern z.B. Qualifizierungen mit einer Dauer von bis zu acht Wochen oder bei Trägern der privaten Arbeitsvermittlung.
Gefördert werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Organisationsstrukturen für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft. In den Bereichen Personal- und Organisationsentwicklung können u.a. berufsbegleitende Qualifizierungen, Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen sowie Vorhaben in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen bezuschusst werden.
Gefördert wird die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung mit Hilfe eines angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz (sog. Vermögenswirksame Leistungen), ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Hierbei kann auch auf das Ansparguthaben des/r Ehepartners/in zurückgegriffen werden.
Gefördert wird die Senkung der Steuerbelastung für Selbständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung getätigt haben. Im Rahmen der Steuererklärung können diese Ausgaben für Selbstständige als Betriebsausgaben und für Angestellte als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Gefördert wird die Teilnahme von jungen und begabten Berufs- sowie ehrenamtlich Tätigen aus dem Agrar- bzw. dem unmittelbar vor- und nachgelagerten Bereich an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. Lehrgängen, Seminaren, Praktika sowie Projekten mit agrar- oder gesellschaftspolitischen Themen. Des Weiteren werden persönlichkeitsbildende, unternehmerische sowie für die Ausübung ehrenamtlicher Funktionen in berufsständischen Organisationen und Institutionen qualifizierende Maßnahmen gefördert.
Gefördert wird die gemeinsame Erarbeitung maßgeschneiderter Konzepte und Maßnahmen durch die Unternehmensführung und Beschäftigte für eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik im Rahmen einer professionellen Beratung bspw. zu den Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. Ebenso erhalten Unternehmen Unterstützung bei der Einrichtung betrieblicher Lern- und Experimentierräume, um die Herausforderungen der digitalen Transformation innovativ gestalten zu können.
Gefördert wird die berufliche Aus- und Weiterbildung von geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dabei sollen die Aus- und Weiterbildungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwendbare Kenntnisse vermitteln.
Gefördert wird das Nachholen eines anerkannten Berufsabschlusses z. B. im Rahmen von Umschulungen mit stärkerer betrieblicher Ausrichtung, Vorbereitungslehrgängen auf Externen-/Nichtschülerprüfungen oder berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Mit der Weiterbildungsprämie sollen Erfolge für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen honoriert werden.
Gefördert werden Weiterbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, die Alphabetisierungs- und Sprachangebote für Flüchtlinge durchführen sowie Weiterbildungen für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fragen der Integration und Zusammenarbeit bei der Durchführung von Alphabetisierungs- und Sprachkursen.

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