Förderprogramm "Weiterbildung" im Güterkraftverkehr
Ziel der Förderung ist es, dem Fachkräftemangel im Straßengüterverkehr entgegenzuwirken, die Sicherheit im Straßengüterverkehr zu erhöhen, die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf Umwelt und Klima zur reduzieren und die branchenbezogene Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs zu fördern.
Wer wird gefördert?
Förderanträge können Unternehmen stellen, die
- gewerblichen Güterkraftverkehr und/oder Werkverkehr betreiben. Das Durchführen von gewerblichem Güterkraftverkehr muss durch die vorgeschriebene Berechtigung, das Durchführen von Werkverkehr durch die Anmeldung zur Werkverkehrsdatei nachweisbar sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Berechtigung oder Anmeldung formal auf das antragstellende Unternehmen ausgestellt ist.
- Halter/in oder Eigentümer/in mindestens eines zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges (Lkw) sind, das ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 Tonnen oder mehr aufweist und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen nach der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „Weiterbildung“ (Maßnahmenkatalog). Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind solche, die nicht ausschließlich oder in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des/der Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen, sondern die Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maße auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.
Zu unterscheiden sind Maßnahmen:
a) Maßnahmen mit kurzer Schulungsdauer (z. B. ein- oder zweitägig): gemäß Nrn. 2 der Richtlinie z.B. Vorbereitungslehrgänge, Fahrsicherheit und Ökonomie, Weiterbildungen für bestimmte Transportarten (siehe Maßnahmenkatalog Nr. 1 bis 4, 6 und 7, ausgenommen Nr. 3.3)
b) mehrwöchige, mehrmonatige und mehrjährige Maßnahmen: Maßnahmen gemäß Nrn. 1 der Richtlinie z. B. Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten sowie Deutschkurse für nicht DeutschMuttersprachler, weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr (siehe Maßnahmenkatalog 3.3 und 5) und berufsbegleitende Studiengänge mit dem Branchenbezug "Transport" oder "Logistik"(siehe FAQs Punkt 4.10).
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden zu jeweils mindestens 45 Minuten.
Das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer müssen persönlich oder bei zeitgleicher virtueller Verknüpfung anwesend sein (persönliche oder gleichzeitige virtuelle Präsenz).
Ausgeschlossen von der Förderung sind Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind. Es sind nur überobligatorische, d.h. nicht gesetzlich oder durch Verordnung vorgeschriebene, Maßnahmen Gegenstand der Förderung.
Die eingesetzten Weiterbildungsstätten bzw. –träger müssen nachweisbar über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
a) Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV),
b) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) oder
c) Anerkennung einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung (insbesondere Behörde oder Kammer).
Als Zuwendungshöchstbetrag werden je schweres Nutzfahrzeug bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, bis zu 900,00 Euro bei mittleren Unternehmen und bis zu 750,00 Unternehmen bei anderen Antragstellern anerkannt. Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Antragsfrist der Förderperiode beginnt am 16. Januar 2023 und endet am 30. November 2023.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität
- Anlage Maßnahmenkatalog
- Beratung: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Telefon 0221 - 57 76-2699, E-Mail: info.foerderprogramme(at)balm.bund.de
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