Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie)

Ziel der Förderung ist es, Medizinstudierende frühzeitig für die Aufnahme einer späteren ärztlichen Tätigkeit in den ländlichen Regionen Brandenburgs zu gewinnen und damit eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe ärztliche Versorgung für die Bevölkerung in allen Regionen Brandenburgs zu sichern.

Wer wird gefördert? 

  • Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind sowie Studierende, die ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Für Drittstaatsangehörige ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • Antragsberechtigt sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Regionen* des Landes Brandenburg, die eine Weiterbildungsbefugnis in für die Fachgebiete Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Urologie, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Nervenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben.

* Ländliche Regionen sind Mittelzentren und die dazugehörigen Gemeinden in den Mittelbereichen im weiteren Metropolenraum (siehe Karte).

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird ein Stipendium für Studierende des Studiengangs der Humanmedizin in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums). Dafür verpflichten sich die Studierenden nach Abschluss der Facharztweiterbildung zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in den ländlichen Regionen des Landes Brandenburg in der ambulanten oder stationären Versorgung oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst (vorrangig ist eine geplante Tätigkeit in der ambulanten Versorgung) in den Fachrichtungen
    • Allgemeinmedizin
    • Augenheilkunde
    • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
    • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • Neurologie
    • Nervenheilkunde oder
    • Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Gefördert wird ebenso die Beschäftigung und Weiterbildung einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes in Weiterbildung in den vorgenannten Fachgebieten durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt mit Praxissitz in ländlichen Regionen im Land Brandenburg, sofern die in Weiterbildung befindliche Ärztin oder der in Weiterbildung befindliche Arzt vertraglich die Absicht erklärt, nach Abschluss der Facharztweiterbildung in ländlichen Regionen des Landes Brandenburg tätig sein zu wollen. Die Höhe der Zuwendung beträgt monatlich maximal 5760 Euro, sofern die in Weiterbildung beschäftigte Ärztin oder der in Weiterbildung beschäftigte Arzt 40 Wochenstunden tätig ist. Der Betrag reduziert sich bei Teilzeitarbeit entsprechend. Die Förderung erfolgt höchstens für eine Weiterbildungszeit bis längstens 31. Dezember 2022. 

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) aus Mitteln des Landes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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