Förderung der Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern - "Ausbildung Weltweit"
Ziel der Förderung ist zum einen die finanzielle Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandspraktika von Auszubildenden während der Berufsausbildung. Zum anderen werden auch Lern- und Lehraufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern in einem ausländischen Betrieb gefördert. Die Auslandsaufenthalte dienen dem Erwerb internationaler Berufskompetenzen, neuer Erfahrungen für die Ausbildung und der persönlichen Weiterentwicklung.
Wer wird gefördert?
Ausbildungsbetriebe, Kammern, Berufliche Schulen und andere Einrichtungen der Berufsausbildung (wie z. B. überbetriebliche Ausbildungszentren) können Zuschüsse für ihre Auszubildenden und für Ausbildungspersonal beantragen.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde. Die Zuschüsse für Auszubildende und für Ausbildungspersonal können für alle Zielländer beantragt werden, die nicht durch das europäische Förderprogramm Erasmus+ abgedeckt sind.
Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.
Was wird gefördert?
- Für Auszubildende:
Gefördert werden Aufenthalte Auszubildender, die während ihrer Ausbildung eine Lernphase im Ausland absolvieren für eine Dauer von 3 Wochen bis zu 3 Monaten. Ihre Aufgaben im Partnerbetrieb sollten inhaltlich zur jeweiligen Berufsausbildung passen, können aber natürlich gleichzeitig neue Themen, alternative Herangehensweisen und zusätzliche Fertigkeiten vermitteln. Schließlich geht es bei den Aufenthalten auch darum, andere (Arbeits-)Kulturen und Methoden während der Ausbildung kennenzulernen. Bei Minderjährigen oder Auszubildenden mit besonderem Betreuungsbedarf sind Zuschüsse für Begleitpersonen möglich. - Für Ausbilderinnen und Ausbilder:
Gefördert werden Aufenthalte mit einen thematischen Bezug zur eigenen Ausbildungstätigkeit in Deutschland für eine Dauer von 2 Tagen bis zu 2 Wochen. Sie können z. B. in Form von Job Shadowings oder Praktika stattfinden. Möglich ist auch die Übernahme von eigenen Ausbildungstätigkeiten im Partnerbetrieb, wenn sie die Entwicklung der beruflichen Ausbildung in der Partnereinrichtung unterstützen. Hierfür sollte schon eine gewisse Ausbildungsstruktur im Partnerbetrieb vorhanden sein. - Vorbereitende Besuche für Aufenthalte von Auszubildenden:
Wenn ein Partnerbetrieb für die Aufnahme von Auszubildenden gefunden wurde, aber noch einige Punkte geklärt werden müssen, die aus der Ferne schwierig zu besprechen sind, ist auch die Förderung von vorbereitenden Besuchen für eine Dauer von 2 Tagen bis zu einer Woche beim Partner möglich.
Die Höhe der Förderung hängt u. a. von der Dauer des Aufenthaltes und dem jeweiligen Zielland ab.
Förderanträge können jeweils im Rahmen der festgelegten Antragsrunden über ein Online-Portal gestellt werden.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Programmberatung per E-Mail: ausbildung-weltweit(at)bibb.de, per Telefon: 0228 - 107 16 11
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.