Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigtenqualifizierung)

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Kompetenzanpassung und -weiterentwicklung an den technologischen Fortschritt und Strukturwandel.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich können alle beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gefördert werden. Dabei kann eine Förderung unabhängig von vorhandener Ausbildung, vom Alter und der Betriebsgröße erfolgen.

Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung ersetzt werden können, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl abschlussorientierte Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die direkt oder schrittweise zu einem Berufsabschluss führen, als auch Anpassungsqualifizierungen für sonstige ungelernte Arbeitnehmer/innen oder erfahrene Beschäftigte mit Berufsabschluss. Der erworbene Berufsabschluss muss dabei länger als vier Jahre zurückliegen und den vergangenen vier Jahren darf keine Förderung über dieses Förderprogramm erfolgt sein.

Die Förderhöhe ist dabei von der Unternehmensgröße abhängig, wobei in der Regel ein Eigenanteil durch den Arbeitgeber vorausgesetzt wird. Gleichzeitig erhalten Arbeitgeber während der Weiterbildung einen Arbeitsentgeltzuschuss für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten, wiederum abhängig von der Betriebsgröße.

  • Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 100 Prozent sowie in der Regel bis zu 75 Prozent zum Arbeitsentgelt bzw. bis zu 100 Prozent bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (mind. zehn und weniger als 250 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von in der Regel bis zu 50 Prozent bzw. bis zu 100 Prozent, insofern Beschäftigte schwerbehindert oder älter als 45 Jahre sind sowie in der Regel bis zu 50 Prozent zum Arbeitsentgelt bzw. bis zu 100 Prozent bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung.
  • Größere Unternehmen (mind. 250 und weniger als 2.500 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten sowie zum Arbeitsentgelt von in der Regel bis zu 25 Prozent bzw. bis zu 100 Prozent Zuschuss beim Arbeitsentgelt bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung.
  • Große Unternehmen (2.500 und mehr Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 15 Prozent sowie zum Arbeitsentgelt bis zu 25 Prozent bzw. bis zu 100 Prozent bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung.

Bis zu 15 Prozent höhere Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt für jede Betriebsgröße:

  • 5 Prozent höhere Zuschüsse bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages zur beruflichen Weiterbildung
  • 10 Prozent höhere Zuschüsse bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf, wenn mindestens 20 Prozent der Belegschaft eine Weiterbildung benötigen; Ausnahme bei kleinen und mittleren Unternehmen plus 10 Prozent, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft eine Weiterbildung brauchen

Voraussetzungen für die Förderung sind das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Weiterbildung, dass wegen der Teilnahme ganz oder teilweise keine Arbeitsleistung erbracht werden kann sowie die Freistellung durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

Es können nur Weiterbildungen gefördert werden, die nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind, bei einem externen und nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Träger stattfinden und mehr als 120 Stunden dauern.

Mit einem Sammelantrag können Betriebe einen Kostenzuschuss für die berufliche Weiterbildung mehrerer Beschäftigter gebündelt beantragen. Das heißt, dass der Arbeitgeber nur einen Antrag stellt für Beschäftigte, die vergleichbare Qualifikationen und Weiterbildungsbedarfe aufweisen.

Zuständigkeit

örtliche Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter oder Arbeitgeber-Services

Weitere Informationen und Quellenangabe

  • Webseiten der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitnehmer: Startseite > Privatpersonen > Karriere und Weiterbildung > Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung), (Arbeitgeber: Startseite > Unternehmen > Finanzielle Hilfen und Unterstützung > Förderung der Weiterbildung)  
  • Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit (Startseite > Finden Sie Ihre Dienststelle)
  • Arbeitergeber-Service: 0800 - 455 55 20
  • Service-Hotline für Arbeiternehmer/innen: 0800 - 455 55 00

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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