Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt

Ziel der Förderung ist die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses und die Qualifizierung des Personals in der Binnenschifffahrt. Auf diesem Wege soll zu einer Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit im Schiffsverkehr beigetragen werden. Insbesondere wirtschaftliche, sozialpolitische und umweltschützende Zwecke stehen dabei im Vordergrund.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Binnenschifffahrtsunternehmen mit eigenen, gemieteten, gepachteten oder geleasten Binnenschiffen mit Sitz in Deutschland.

Darüber hinaus können auch Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt gefördert werden, die Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbundes mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt einrichten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird zum einen die Ausbildung zur Binnenschifferin/zum Binnenschiffer und zur Hafenschifferin/zum Hafenschiffer. Zum anderen werden Zuwendungen zu Weiterbildungen gewährt.

Die Ausbildungsförderung sowie die Zuwendungen zu Weiterbildungen betragen

  • 50 % bei großen Unternehmen,
  • 60 % bei mittleren Unternehmen,
  • 70 % bei kleinen Unternehmen,
  • bei Ausbildungen maximal 65.000 Euro für die Dauer der gesamten 36-monatigen Ausbildungszeit,
  • bei Weiterbildungen höchstens 8.000 Euro je Weiterbildungsteilnehmer/in innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten, wenn die Maßnahmekosten 300 Euro nicht unterschreiten.

Förderbare Weiterbildungsmaßnahmen sollten insbesondere

  • Kenntnisse für den Betrieb eines Binnenschiffes,
  • Kenntnisse über den kaufmännischen Betrieb eines Binnenschifffahrtunternehmens und
  • Kenntnisse in der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung sowie
  • spezielle Kenntnisse für eine in der Binnenschifffahrt zu verwendende Qualifikation vermitteln.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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