Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Ziel der Förderung ist die Unterstützung ehemaliger Langzeitarbeitsloser durch sozialpädagogische Begleitung und fachliche Anleitung im Sozialbetrieb, um eine nachhaltige Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. So wird ein Beitrag zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Bekämpfung von Armut im Land Brandenburg geleistet.

Wer wird gefördert?

Eine Förderung können Sozialbetriebe erhalten, die ehemalige Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen marktnah sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Sie erwirtschaften mithilfe der eingestellten ehemaligen Langzeitarbeitslosen am Markt selbstständig ihre Kosten, indem sie Produkte und/oder Dienstleistungen erstellen und verkaufen.

Dabei kann es sich um juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften handeln.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalausgaben von Sozialbetrieben für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der in den Sozialbetrieben sozialversicherungspflichtig beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen. Die ehemaligen Langzeitarbeitslosen müssen beim Eintritt in die Maßnahme müssen die zielgruppenzugehörigen Personen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Für Sozialbetriebe ergeben sich im Rahmen des Förderprogramms folgende Aufgaben:

  • Bereitstellung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen,
  • Organisation von Betreuungs- und Trainingsmöglichkeiten im Rahmen des Wirtschaftsbetriebes,
  • Einbindung in die Herstellungsprozesse von marktfähigen Produkten und/oder Dienstleistungen,
  • Beseitigung beziehungsweise Reduzierung von individuellen Vermittlungshemmnissen sowie Unterstützung bei der Integration in den regulären Arbeitsmarkt.

Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Betreuung und der fachlichen Anleitung gehören u. a.:

  • Eignungs-/Kompetenzfeststellung der einzustellenden Langzeitarbeitslosen,
  • fachliche Anleitung in den Arbeitsprozessen und Vermittlung von Kenntnissen zu verschiedenen Arbeitsabläufen,
  • Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit in den Arbeitsprozessen sowie Planung und Begleitung von Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation außerhalb der Arbeitsprozesse,
  • Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens und Hilfestellung bei persönlichen, integrationshinderlichen Problemlagen (z. B. Sucht- oder Schuldnerberatung, Kinderbetreuungsangebote),
  • Bewerbungsunterstützung und Vermittlung in reguläre Beschäftigung.

Für jeden im Rahmen dieser Förderung betreuten und angeleiteten, sozialversicherungspflichtig beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen (Teilnehmenden) werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung gefördert.

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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