Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Ländliche Berufsbildung

Ziele der Förderung sind die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie die Umsetzung von Anliegen der nachhaltigen Entwicklung.

Die zu fördernden Vorhaben dienen insbesondere:

  • der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe,
  • der Verbesserung des Risikomanagements,
  • der Verbesserung von Kenntnissen über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken, Anbau- und Tierhaltungsverfahren,
  • der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme,
  • der Qualitätsproduktion und dem Qualitätsmanagement sowie
  • der Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Darüber hinaus tragen die Vorhaben zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Land- und Forstwirtschaft bei.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Bildungsanbieter mit nachgewiesener Kompetenz für die Durchführung beruflicher Weiterbildung im Agrarbereich.
  • Zielgruppe der geförderten Vorhaben sind in der Land- und Forstwirtschaft im Land Brandenburg tätige Personen einschließlich Waldbewirtschafter/innen sowie Multiplikatoren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Vorhaben der Berufsbildung sowie Exkursionen und der Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

Bei den Vorhaben darf es sich nicht um Lehrgänge oder Praktika handeln, die Teile der normalen land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung an land- und forstwirtschaftlichen Schulen des Sekundar- oder höheren Bereiches sind.

An den Bildungsvorhaben mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden müssen mindestens sechs Personen der Zielgruppe teilnehmen. An Informationsvorhaben mit einer Mindestdauer von acht Unterrichtsstunden müssen mindestens 15 Personen der Zielgruppe teilnehmen. Die Förderung erfolgt für Bildungs- und Informationsvorhaben über Festbeträge von 95,20 Euro je Unterrichtsstunde bzw. 1.904 Euro je Informationsveranstaltung.

Für Exkursionen ist eine Mindestteilnehmerzahl von sechs und bei Betriebsbesuchen von vier Personen gefordert. Die Mindestdauer des fachlichen Teils beträgt jeweils vier Unterrichtstunden. Die Dauer ist bei Exkursionen auf fünf Tage und bei Betriebsbesuchen auf drei Monate begrenzt. Der Fördersatz beträgt 85 % der förderfähigen Kosten.

Förderanträge sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) unter Berücksichtigung der Antragsfristen einzureichen.

Fördergeber und Mittelherkunft

Land Brandenburg, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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