Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung ihrer Beschäftigten (INQA-Coaching)

Ziel der Förderung ist die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die Herausforderungen der digitalen Transformation sowie der Fachkräftesicherung und der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsfähigen Unternehmenskultur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die

  • ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
  • zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen,
  • im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten,
  • weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden INQA Beratungsstellen (IBS) u. a. zur Beratung und administrativen Begleitung der KMU sowie ein übergeordnetes Zentrum INQA Coaching (ÜZ) u. a. zur Vernetzung der einzelnen Akteure im Programm untereinander.

Darüber hinaus umfasst die Förderung auch beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Im Rahmen der Beratung werden Unternehmen bei der Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen zur Erprobung neuer Arbeitsweisen gefördert.

Stufe 1: Erstberatung in einer INQA-Beratungsstelle (IBS)
Im Rahmen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam mit den Unternehmen der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf identifiziert. Bei Bedarf kann die IBS einen Beratungsscheck für die Prozessberatung ausstellen.

Stufe 2: Prozessberatung
Das Unternehmen, kann zusammen mit ihren Beschäftigten eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von max. 12 Beratungstagen in Anspruch zu nehmen. Die Prozessberatung erfolgt direkt vor Ort im Betrieb durch für das Programm autorisierte Prozessberaterinnen und -berater und unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) sowie der Beschäftigten.
Sie umfasst dabei die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens als auch die Entwicklung von Handlungszielen und Maßnahmen, die dann in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan festgehalten werden. Anschließend werden die Veränderungsprozesse angeschoben und begleitet.

Stufe 3: Ergebnisgespräch
Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erfolgt durch die Erstberatungsstellen eine Bilanzierung der umgesetzten Maßnahmen unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) bzw. einzelner Beschäftigter. Dabei wird geprüft, ob weiterer Beratungsbedarf besteht und ob für die Umsetzung einzelner Maßnahmen ggfs. auf regionale Unterstützungsangebote verwiesen werden kann (z.B. der Kassen, der Kammern, der Initiative Neue Qualität der Arbeit oder anderer Landesinitiativen).   

Das Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden. Diese können auf mehrere Tage aufgeteilt werden. Das Coaching muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Beratungsschecks abgeschlossen sein. Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1.200 Euro netto.

Die Förderung der Beratungsleistung folgt dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, die Unternehmen gehen in Vorleistung und müssen die Kosten des Coachings zunächst komplett aus Eigenmitteln begleichen. Die Erstattung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss des Coachings. 

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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