Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung von Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung

Ziel der Förderung ist es, die arbeitsorientierte Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener im System der beruflichen Weiterbildung weiter zu stärken und besser strukturell zu verankern. Dabei soll über die bisherige Fokussierung auf den Arbeitsplatz bzw. betriebliche Strukturen hinaus stärker das gesamte System der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsförderung in den Blick genommen werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften, die einen Bezug zur beruflichen Aus- und Weiterbildung haben. Der Antragsteller muss Erfahrungen in der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung sowie Zugang zu den anvisierten Zielgruppen haben. Gefördert werden können sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben.

Mittelbar oder unmittelbar Begünstigte der geförderten Vorhaben sind erwerbstätige und arbeitssuchende Erwachsene sowie Auszubildende mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache, die Deutsch sprechen und verstehen können und über geringe Schriftsprachkompetenzen im Deutschen verfügen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur (Weiter-)Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von innovativen Konzepten, Modellen und Maßnahmen im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung.

Schwerpunkte der Förderung sind insbesondere:

  • die Weiterentwicklung und Stärkung von Beratungs- und Verweisstrukturen hinsichtlich arbeitsorientierter Alphabetisierung und Grundbildung,
  • der Ausbau des arbeitsorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebots sowie
  • die weitergehende Qualitätsentwicklung in Lehr- und Lernprozessen der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse über eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens (Richtwert 300.000 bis 1.200.000 Euro pro Jahr und Einzelvorhaben bzw. Verbund). Nach Abschluss des Vorhabens besteht die Möglichkeit einer anschließenden Förderung für die weitere Verbreitung und den Transfer der Ergebnisse.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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