Förderung von Hebammen (Hebammenförderrichtlinie)
Ziel der Förderung ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Hebammenversorgung im Land Brandenburg. Durch die Unterstützung von Hebammen in ihrer Berufsausübung sollen mehr Hebammen gewonnen und die Attraktivität dieses Berufs erhöht werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hebammen, die im Land Brandenburg ihre Tätigkeit ausüben oder die eine Praxis oder ein Geburtshaus gründen oder sich im Land Brandenburg niederlassen.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst drei Förderinstrumente:
1. Externatsförderung:
Gefördert wird die Begleitung von Auszubildenden im Land Brandenburg im Rahmen der praktischen Ausbildung (Hebammenexternat) mit einer Mindestdauer von zwei bis höchstens zwölf Wochen je begleitetem Auszubildenden. Der Zuschuss beträgt für einen absolvierten Ausbildungstag pauschal 20 Euro, insgesamt höchstens 1.200 Euro.
2. Förderung bei Praxisgründung/-erweiterung:
Gefördert wird die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe, die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis, einer Filiale oder eines Geburtshauses oder die erstmalige Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als niedergelassene Hebamme für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe. Bezuschusst werden pauschal 7.500 Euro, bei der Gründung oder Erweiterung hebammengeführter Geburtshäuser bis zu 15.000 Euro. Mit der Förderung verpflichten sich die Hebammen ihre freiberufliche Tätigkeit für mindestens 36 Monate im Land Brandenburg auszuüben.
3. Fortbildungsförderung:
Gefördert wird die Absolvierung beruflicher Fortbildungen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag, jedoch mit maximal 500 EUR pro Antragstellerin/Antragsteller pro Jahr.
Fördergeber und Mittelherkunft
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) aus Mitteln des Landes
Weitere Informationen und Quellenangabe
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.