Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Ziel der Förderung sind Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Es soll insbesondere die Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure speziell auf der lokalen und regionalen Ebene durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zum Dialog und zur Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation von regionalen oder lokalen Akteuren gestärkt werden.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag auf Förderung können Bildungsträger wie zum Beispiel Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland stellen. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das Europäische Beihilferecht, welches insbesondere für Unternehmen von Bedeutung ist.

Was wird gefördert?

Förderschwerpunkt 1: Anpassungskonzepte für Unternehmen

Gefördert wird die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Unternehmen, mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Unternehmen. Die Konzepte sollen mögliche Risiken, aber auch Chancen adressieren, die sich aus dem Klimawandel ergeben. Verpflichtender Teil des Anpassungskonzeptes ist eine Risiko- beziehungsweise Betroffenheitsanalyse, welche die Belegschaft, den Standort, die Produktionsprozesse, die Produktpalette und die Wertschöpfungskette umfasst. Im Ergebnis soll das Anpassungskonzept in die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie oder das betriebliche Umwelt- beziehungsweise Risikomanagement integriert werden, welches fundierte Entscheidungen über konkret anstehende oder perspektivisch erforderliche Anpassungsmaßnahmen ermöglicht.

Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung

Gefördert werden die Entwicklung von Bildungsangeboten und deren pilothafte Umsetzung. Bildungsträger sollen dazu angeregt werden das Thema Klimawandel und Klimawandelanpassung in regionale / lokale oder fachbezogene beziehungsweise zielgruppenorientierte Bildungsangebote einzubringen. Dabei sind nicht nur neue Bildungsformate von Interesse, sondern auch Vorhaben, die bestehende und etablierte Bildungsangebote durch Module bzw. um den Aspekt Klimawandelanpassung ergänzen. Förderfähig sind dabei ausschließlich: Fort- und Weiterbildungen in der beruflichen Bildung, Fort- und Weiterbildungen im Ehrenamt sowie Bildungsmodule in Ausbildung, Lehre und Studium. Schülerförderung und Bildungsangebote für Lehrer und Schüler sind nicht förderfähig.

Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen

Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter, die innovative Formen der Kooperation im städtischen und ländlichen Raum erproben. Diese Vorhaben sollen beispielgebende Impulse für die Anpassung an den Klimawandel geben. Es sollen nachhaltige Wege gefunden werden, Klimawandel und Extremwetteraspekte in klimasensible Handlungsbereiche und lokales beziehungsweise regionales politisches Handeln zu integrieren und die Robustheit und die Zukunftsfähigkeit von existierenden Systemen zu erhöhen. Die Befähigung zur Klimaanpassungskompetenz der Akteure steht dabei im Vordergrund.

Die Laufzeit der Vorhaben soll in der Regel für die Förderschwerpunkte 1 und 2 nicht mehr als zwei und für den Förderschwerpunkt 3 nicht mehr als drei Jahre betragen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die maximale Förderhöhe beträgt je nach Förderschwerpunkt zwischen 100.000 und 300.000 Euro.

Kommunen, lokale Akteure, mittelständische Betriebe und Bildungseinrichtungen können sich vom 1. August bis 31. Oktober 2019 mit ihren Ideen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bewerben. Im Anschluss an die Skizzenbewertung fordert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Interessenten mit aussichtsreichen Projektskizzen dazu auf, einen formalen Förderantrag zu stellen.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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