Förderung von Projekten im Rahmen des Programms „Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden (NIB)“
Ziel der Förderung ist die Befähigung von Ausbildenden, ihr berufliches Handeln an den ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen für heutige und zukünftige Generationen zu orientieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind, zum Beispiel Kammern, Innungen, Verbände, Bildungsträger, Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, ausbildende sowie ausbildungsbefähigte Unternehmen und Ähnliche.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die zur breiten Umsetzung einer nachhaltigkeitsorientierten Berufsbildung in Betrieben sowie außer- und überbetrieblichen Bildungsstätten beitragen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben dabei einen Beitrag zur Kompetenzstärkung des ausbildenden Personals leisten. Dies kann erfolgen durch die Umsetzung folgender Maßnahmen:
a) (Weiter-)Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für das ausbildende Personal
b) Förderung von Kompetenzentwicklung im Rahmen nachhaltigkeitsbezogener Innovations- und Transformationsprozesse in Ausbildungsbetrieben/-stätten
c) Förderung der Kooperation mit regionalen, berufs- oder branchenspezifischen Akteuren.
In Verbindung bzw. im Verbund damit werden zudem Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:
- Aufbau, Ausbau und Etablierung von BBNE-Angeboten in Weiterbildungseinrichtungen und Unternehmen, z. B. durch die Integration in das Angebotsportfolio, die Durchführung von Train-the-Trainer-Schulungen, den Wissenstransfer zwischen Dozenten/-innen sowie Marketing- und Vertriebsmaßnahmen
- Schaffung von BBNE-förderlichen Rahmenbedingungen durch die Stärkung von BBNE im Prüfungswesen, den Auf- und Ausbau von Netzwerken sowie die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Entscheidungstragende und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Berufsbildung.
Gefördert werden vor allem branchen- und berufsspezifische Maßnahmen. Die Vorhaben können sich auf die dualen Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung richten sowie auf die Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und im öffentlichen Dienst. Besonders begrüßt werden Förderanträge, die Angebote für neue bzw. neugeordnete Berufe schaffen sowie solche, die zur Energie-, Agrar-, Bau- oder Verkehrswende beitragen.
Es ist eine Förderung von in der Regel 24 Monaten vorgesehen. Die förderfähigen Ausgaben und Kosten müssen zwischen 200.000 EUR und 1.500.000 EUR pro Antragsteller betragen. Die Zuwendungshöhe ist davon abhängig, ob es sich um eine Anteils- oder Vollfinanzierung handelt.
Zur Interessenbekundung ist bis zum 17.04.2023 eine Projektskizze vorzulegen. Nach positiver fachlicher Begutachtung wird die Einreichung eines förmlichen Förderantrags empfohlen. Mit dem Start der daraufhin bewilligten Projekte ist frühestens für das vierte Quartal 2023 zu rechnen.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus und des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangaben
- Webseiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kontakt für fachlich-inhaltliche Fragen: Telefon: 0228 107 - 1164, E-Mail: nib(at)bibb.de
- Kontakt für Fragen zum Antragsverfahren und zu den administrativen Förderbedingungen: Telefon: 0355 355 486 - 925, E-Mail: nachhaltig-im-beruf(at)kbs.de
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