Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Förderung von Projekten zum Thema Maßnahmen zum Transfer und zur Verstetigung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener

Ziel der Förderung ist es, die Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen gering literalisierter Erwachsener durch individuelle Beratung und nachfrageorientierte Lernangebote zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie im lebensweltlichen Bereich tätige Einrichtungen mit sozialräumlichem Bezug, die ausschließlich im nicht-wirtschaftlichen Bereich tätig sind und bereits im Rahmen einer Projektkooperation über den aktuellen Förderschwerpunkt "Lebensweltlich orientierte Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener" aktiv sind.

Alle Projektpartner verfügen dabei über eine entsprechende für die Durchführung des Projekts notwendige Fachexpertise und Vernetzung in ihrem Wirkungsbereich, wobei mindestens ein Projektpartner über ausgewiesene Fachexpertise und mehrjährige Praxis in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener verfügt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Vorhaben, die die im Rahmen der Richtlinie entwickelten und erprobten Konzepte, Maßnahmen, Produkte oder Kooperationsmodelle evaluieren und weiterentwickeln, insbesondere aber transferieren und verstetigen. Die zu fördernden Vorhaben müssen dabei inhaltlich an mindestens zwei der folgenden Handlungsfelder ausgerichtet sein:

  • Netzwerk- und Kooperationsstrukturen in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung
    Durch die Vernetzung und Kooperation von Bildungsanbietern mit sozialräumlich arbeitenden Einrichtungen (z. B. soziale Beratungsstellen, Familienzentren, Schuldnerberatungen, Verbraucherzentralen, Tafeln, etc.) können neue Zugangs- und Ansprachewege von gering literalisierten Erwachsenen erschlossen und Lernangebote stärker an den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Betroffenen ausgerichtet werden. In diesem Handlungsfeld sollen die bereits entwickelten Netzwerk- und Kooperationsstrukturen weiterentwickelt und verfestigt werden.
  • Lebensweltlich orientiertes Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebot
    In diesem Handlungsfeld können Vorhaben gefördert werden, die darauf zielen, Angebotsformate non-formalen, informellen oder selbstorganisierten Lernens sowie entsprechende Lehr- und Lernmaterialien im Bereich der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung weiterzuentwickeln und zu verbreiten.
  • Lehr- und Lernprozessen in der lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung
    In diesem Handlungsfeld können Vorhaben gefördert werden, die auf die Weiterentwicklung und Erprobung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Bildungspersonals hinsichtlich der Planung und Durchführung von lebensweltlich orientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten zielen.

Mittelbar oder unmittelbar Begünstigte der geförderten Vorhaben sind Erwachsene mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache, die Deutsch sprechen und verstehen können und über geringe Schriftsprachkompetenzen im Deutschen verfügen. Weitere explizite Zielgruppen der geförderten Maßnahmen sind Multiplikatoren, Stakeholder und Entscheidungsträger, Personen an Schlüsselstellen und das mitwissende Umfeld sowie Bildungspersonal.

Die geförderten Projekte sind auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten ausgelegt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. (Richtwert: bis zu 300.000 Euro pro Jahr und Einzelvorhaben bzw. Verbund.)

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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