Förderung von Qualifizierungskosten im Kontext von Berufsanerkennungsverfahren
Ziel der Förderung ist es, Anerkennungsinteressierte mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit bzw. über wesentliche Unterschiede zwischen im Ausland erworbener Berufsqualifikation und entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen bei der Fortsetzung des Anerkennungsprozesses zu unterstützen. Das Förderinstrument wird derzeit in einem Pilotprojekt erprobt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Personen
- mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit bzw. die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme in einem Berufsanerkennungsverfahren,
- die seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde,
- mit geringer Eigenleistungsfähigkeit (26.000 Euro Bruttojahresverdienst bei Alleinstehenden; 40.000 Euro bei verheirateten oder in eingetragenen Lebensgemeinschaften lebenden Antragstellenden).
Die Förderung zielt auf Erwerbstätige. Sie wird nicht gewährt, soweit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder eine Förderung aus Programmen der Länder im Kontext der Berufsanerkennung oder aus vergleichbaren Instrumenten bereits erbracht werden.
Die Qualifizierungsförderung wird schwerpunktmäßig an den folgenden ausgewählten Berufen und Berufsbereichen erprobt:
- Elektroniker/in, Mechaniker/in, Mechatroniker/in, Fachinformatiker/in (und ähnliche),
- Pflegeberufe,
- Erzieher/in, Sozialpädagog/in, Sozialarbeiter/in.
Hinweis: Eine (vorherige) Förderung von Verfahrenskosten im Anerkennungszuschuss schließt eine Förderung von Maßnahmekosten im Erprobungsprojekt nicht aus.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
- Maßnahmen im Rahmen von Anerkennungsverfahren im engeren Sinn, wie Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Vorbereitungskurse auf Eignungs- und Kenntnisprüfungen inklusive überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung,
- Prüfungsgebühren,
- Kosten für Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika (bspw. durch Qualifizierungsbegleitung).
Die Förderung ist auf maximal 3.000 Euro brutto pro Person begrenzt.
Nicht förderfähig sind:
- Kosten für Sprachkurse und Sprachprüfungen,
- Fahrtkosten,
- sonstige individuelle Bedarfe (z. B. Lebenshaltungskosten).
Für die Förderung von Maßnahmekosten muss grundsätzlich eine positive Bewertung der Zweckmäßigkeit der Maßnahmen zum Abbau der festgestellten Qualifizierungsdefizite durch die zuständige Anerkennungsstelle vorliegen. Eine Einschätzung durch eine Qualifizierungsberatungsstelle kann dies unterstützen. Maßnahmeträger sollten über eine AZAV-Zertifizierung oder vergleichbare externe Bestätigungen der Qualitätssicherung der Maßnahmedurchführung verfügen.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
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