Förderung zum Aufbau von KI-Servicezentren
Ziel der Förderung ist es, KI zugänglich zu machen, die Anwendungsbreite zu erhöhen und den Innovationsstandort sowie die technologische Souveränität zu sichern. Dazu sollen KI-Servicezentren eingerichtet werden, um die Forschung im Bereich KI in Deutschland in Wirtschaft und Wissenschaft unter Nutzung von herausragender Recheninfrastruktur weiter voranzubringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen die Forschungsbeiträge liefern sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland.
Was wird gefördert?
Gefördert werden KI-Servicezentren als Einzel- oder Verbundprojekte aus der Wissenschaft oder als Verbundprojekte im Zusammenschluss von Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft, die den Anwendungskontext neuer und innovativer Methoden erforschen, Know-how transferieren und mit einem starkem Servicekonzept Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Umsetzung von KI-Projekten unterstützen.
Ein wesentlicher Aspekt der Förderung ist die Bereitstellung von KI-Serviceleistungen für Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen durch die KI-Servicezentren. Der Leistungskatalog enthält u. a. folgende Dienstleistungen:
- Bereitstellung von Rechen- und Speicherressourcen, inklusive der dafür erforderlichen Software sowie einfache Zugangsmodelle
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Betreuung bei der Umsetzung kleinerer Projekte am Servicezentrum
- Beratungsleistungen, insb. hinsichtlich der Nutzung der bereitgestellten Recheninfrastruktur sowie des Einsatzes neuartiger Hardware-Architekturen
- Entwicklungsleistungen
- Offene Bereitstellung und Weiterentwicklung relevanter Software
- Offene Bereitstellung von vortrainierten Modellen und kuratierten Datensätzen
- Transfermaßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Wissenschaftskommunikation
- Wahrung der Datensouveränität.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Fördersumme sollte einen Betrag von 10 Millionen Euro (inklusive Projektpauschale) je Einzelvorhaben oder Verbund nicht unterschreiten.
spätestens 15. Februar 2022 können entsprechende Projektskizzen in elektronischer Form beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger eingereicht werden.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Richtlinie Förderung zum Aufbau von KI-Servicezentren
- beauftragter Projektträger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - DLR Projektträger, Telefon: 030 67055-9690, E-Mail: datentechnologie(at)dlr.de, zur Webseiten des DLR Projektträger
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