Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Garantiefonds - Hochschulbereich (RL-GF-H)

Ziel der Förderung ist die sprachliche Unterstützung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer auf dem Weg zum Abitur oder ins Studium. Dies soll zu einer verbesserten Integration von Personen mit einem dauerhaften Bleiberecht beitragen, welche die Hochschulreife erwerben oder ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen möchten.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden nicht mehr vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem maximalen Alter bei Antragstellung von 30 Jahren, wie:

  • Spätaussiedler im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sowie ihre Ehegatten, Abkömmlinge (§ 7 Absatz2 BVFG) und weitere Familienangehörige (§ 8 Absatz 2 BVFG) sowie die Ehegatten der nach BVFG Berechtigten, die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zugewandert sind,
  • nach dem Asylgesetz (AsylG) anerkannte Asylberechtigte, die gemäß § 25 Absatz 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben,
  • Personen, denen gemäß § 25 Absatz 2 AufenthG die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 oder § 4 Absatz 1 AsylG zuerkannt wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben,
  • Personen, die einen Aufenthaltstitel gemäß den §§ 22 und 23 AufenthG erhalten haben sowie
  • Ehegattinnen, Ehegatten und Kinder des Personenkreises mit Aufenthalt nach § 25 Absatz 1, § 25 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 oder § 4 Absatz 1 AsylG oder nach den §§ 22 und 23 AufenthG, sofern sie nach den Vorschriften des Familiennachzugs nach § 29 Absatz 2 und 3, die §§ 30, 32, 34 und 36a AufenthG eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert?

Zuwendungen können im Rahmen der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung in Form von Individualleistungen als Zuschuss gewährt werden. Vorgesehen sind hierbei:

  • Kurskosten inkl. evtl. Prüfungsgebühren für studienvorbereitende Deutschsprachkurse (Prüfung auf Niveau C1) bzw. Vorbereitungskurse auf den Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF)/Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)/telc Deutsch C1 Hochschule, die dem Kurskonzeot GF-H entsprechen,
  • Kurskosten inkl. evtl. Prüfungsgebühren für Kurse zum Erlernen der englischen Sprache (B2 Niveau), die dem Kurskonzept GF-H entsprechen,
  • Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten,
  • Kurskosten inkl. evtl. Prüfungsgebühren für fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium,
  • evtl. Prüfungs- und Semestergebühren sowie notwendige Kosten für Nachhilfeunterricht für die Teilnahme an Kursen zur Erlangung der deutschen (Fach-)Hochschulreife mit einer Regeldauer von höchstens 24 Monaten sowie Teilnahme an Studienkollegs.

Neben Zuwendungen zu den Kurs- und Prüfungs- bzw. Semestergebühren sind weitere finanzielle Unterstützungsleistungen vorgesehen:

  • Eine monatliche Pauschale von 30 Euro für notwendige, eingliederungsbedingte Lernmittel,
  • notwendige nachgewiesene Fahrtkosten,
  • Kosten des Lebensunterhaltes bis zu einem Grundbedarf von 399 Euro monatlich, sofern Förderberechtigte zu Beginn der Maßnahme nicht bei den Eltern wohnen oder wenn von dort aufgrund einer hohen Wegezeit keine Maßnahme erreichbar ist,
  • notwendige Unterkunftskosten bis zu 250 Euro sowie nachgewiesene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Nichtvorhandensein des Anspruchs auf Familenversicherung,
  • notwendige Kosten für die Übersetzung, Beglaubigung und Anerkennung von Vorbildungsnachweisen sowie für die Prüfung von Bewerbungen zum Zwecke der Fortsetzung von Ausbildungen.

Förderanträge können entweder persönlich oder online bei den Bildungsberatungsstellen Garantiefonds Hochschule gestellt werden.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

98

Personen, die jetzt mit Ihnen
diese Website besuchen.

-

Neuer Service des WDB Suchportals: Live-Chat für Berlin und Brandenburg

WDB Suchportal Hintergrund, Sprechblasen

Interessierte können sich im Chat des WDB Suchportals für berufliche Weiterbildung der Bundesländer Berlin und Brandenburg schnell und direkt alle Fragen zur Weiterbildung beantworten lassen. Die Nutzung ist vertraulich, neutral und kostenfrei. 
Gleich ausprobieren!