Gründen in Brandenburg (GiB)
Ziel der Förderung ist es, zur Weiterentwicklung einer Kultur der Selbstständigkeit und des unternehmerischen Denkens beizutragen sowie erfolgreiche Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie den Erhalt und die Steigerung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit im Land Brandenburg zu unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sowie staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Die Richtlinie umfasst folgende Fördertatbestände
Projekt Schule mit Unternehmergeist:
Gefördert wird ein landesweites Projekt zur Vermittlung von Fachwissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Zusammenhang mit Entrepreneurship Education, um Lehrpersonal zu befähigen, Schülerinnen und Schülern Unternehmergeist, unternehmerische Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln und unternehmerische Selbstständigkeit als Alternative zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis aufzuzeigen.
Was wird gefördert?
- Gewinnung von Schulen für das Thema Entrepreneurship Education, Beratung und inhaltliche Begleitung von Schulen
- Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften
- Vernetzung von Schulen
Regionale und überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte:
Gefördert werden regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zur Unterstützung von „klassischen“ Gründungsvorhaben. Gefördert werden darüber hinaus überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte in den drei Wirtschaftskammerbezirken des Landes Brandenburg zur Unterstützung von innovativen, ökologisch nachhaltigen oder marktorientiert sozialen Gründungsvorhaben.
Was wird gefördert?
- Feststellung der Eignung als Unternehmerin oder Unternehmer
- niedrigschwellige Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung des Gründungsvorhabens
- individuelle und spezifische Beratung sowie Qualifizierung und individuelles und spezifisches Coaching sowie weitere Unterstützung zur Vorbereitung auf erfolgreiche Existenzgründungen
- enge Kooperation mit anderen Zuwendungsempfangenden der Richtlinie und Zusammenarbeit mit regionalen gründungsrelevanten Akteuren
Zielgruppenspezifische Begleitprojekte:
Gefördert wird jeweils ein landesweites zielgruppenspezifisches Begleitprojekt zu den drei Themen Gründungen durch (alleinerziehende) Frauen, Gründung durch Menschen mit Migrationshintergrund und Gründung durch Menschen mit Behinderungen.
Was wird gefördert?
- zielgruppenspezifische, niedrigschwellige Motivierungs-, Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen
- vorbereitende, bei Bedarf mehrsprachige, Maßnahmen in geeigneten Formaten, die zu einer allgemeinen gründungsbezogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation führen
- Kontaktanbahnung und Vermittlung von geeigneten Gründungsinteressierten zu weiterführenden Beratungsangeboten, insbesondere zu den regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekten
- zielgruppenspezifische Netzwerkarbeit; Vernetzung mit Institutionen, die besondere zielgruppenspezifische Angebote bieten
- inhaltliche und methodische Unterstützung hinsichtlich der genannten Zielgruppen für die regionalen und überregionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojekte
Hochschulprojekte:
Gefördert werden gründungsbezogene Projekte an den acht staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
- Verbesserung des Gründungsklimas und Sensibilisierung potenzieller Gründerinnen und Gründer, um unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern
- Entrepreneurship Education, um unternehmerische Fähigkeiten von Lehrenden, akademischem Personal und Studierenden zu verbessern
- Unterstützung wissens- und technologiebasierter, innovativer Gründungsvorhaben (auf dem Weg zu innovationsbasierten Gründungen), insbesondere in den Bereichen moderne Industrie, erneuerbare Energie und Wasserstofftechnologien, Green Tech, Künstliche Intelligenz, Gesundheitswirtschaft und Prüfung der Gründungseignung
- Unterstützung für die Inanspruchnahme der Förderprogramme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer des für Wirtschaft zuständigen Bundesministeriums
- enge Kooperation mit anderen Zuwendungsempfangenden der Richtlinie und Zusammenarbeit mit regionalen gründungsrelevanten Akteuren
Details zu den Zuschüssen sowie zum Antragsverfahren und zu Terminen für einzelne Fördertatbestände werden über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bekannt gegeben.
Fördergeber und Mittelherkunft
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus und des Landes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Auskünfte zum Antragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB 0331 660-2200
- Vertiefende fachliche Beratung zur Förderung: Team WFBB Arbeit - Soziale Innovation & Integration bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg, Tel. 0331 - 70 44 57-2924
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.