Haftvermeidung durch soziale Integration
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Resozialisierung von jungen Straffälligen und zu Geldstrafen Verurteilten durch Qualifizierung und ein durchgängiges Entlassungsmanagement sowie die Haftvermeidung durch Präventionsangebote.
Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Trägerinnen oder Träger der sozialen oder sozialpädagogischen Arbeit, Trägerinnen und Träger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich, anerkannte Trägerinnen oder Träger der freien Jugendhilfe sowie Institutionen der freien Wirtschaft.
Was wird gefördert?
- Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge
Beratung, Begleitung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung, Erhaltung und Vermittlung von Wohnraum, Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung sowie sonstiger sozialer Hilfen Modul 2: Berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen – Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven
Unterstützung der Resozialisierung durch Maßnahmen der beruflichen Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen nach der Haftentlassung- Modul 3: Präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen – Arbeit statt Strafe
Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereiterklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen, sowie eine darüberhinausgehende Begleitung und Vermittlung der Klienten in Arbeit und Beschäftigung, Unterstützung beim Erhalt bzw. bei der Vermittlung von Wohnraum sowie die Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung - Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen
4.1 für Jugendliche und Heranwachsende: Gruppenarbeit mit Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen
4.2 für Familien Gruppenarbeit mit Einzelfallhilfe für Väter und Mütter zur Förderung sozialer Kompetenzen insbesondere im Hinblick auf Beziehungsgestaltungen und Erziehungsstile
Gefördert wird darüber hinaus die Koordinierung und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit der Umsetzenden der Module 1 bis 4 (Netzwerkkoordination).
Fördergeber und Mittelherkunft
Land Brandenburg, Ministerium der Justiz (MdJ) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Auskünfte zum Antragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB 0331 660-2200
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.