Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Innovative Ansätze zukunftsorientierter und beruflicher Weiterbildung

Ziel der Förderung ist die Entwicklung konzeptioneller Anätze und Umsetzungsstrategien für eine zeitgemäße Gestaltung beruflicher Weiterbildung in Richtung einer innovativen, nachhaltigen und demografiesensiblen Weiterbildungskultur.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Projekte von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, gegebenenfalls im Verbund mit Partnern.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für ihre zusätzlichen Aufwände.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur beruflichen Weiterbildung, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die Vorhaben sollen sich auf mindestens einen der folgenden Themenschwerpunkte bzw. auf mindestens eines der folgenden Handlungsfelder beziehen:

  • Arbeitskräfte und Qualifikationsentwicklung,
  • Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere von formal nicht Qualifizierten, Migrantinnen und Migranten, Frauen, Älteren,
  • Sicherung des Potentials für qualifizierte Facharbeit (Fachkräftesicherung, Potenzialentwicklung),
  • horizontale Mobilität (Wechsel des Berufs/der Tätigkeit ohne Statusverlust/-gewinn),
  • Professionsentwicklung und Professionalisierung des Weiterbildungspersonals,
  • Gestaltung von Qualitätsstandards für Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Weiterbildungsforschung.

Die Projektförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine Anteilsfinanzierung von bis zu 50 %. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ggf. höhere Zuschüsse möglich. Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen können individuell bis zu 100 % der projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben gefördert werden. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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