Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium (Integra)
Ziel der Förderung ist es, studierwillige und -fähige Flüchtlinge in ein Studium an einer deutschen Hochschule zu integrieren und durch studienvorbereitende sowie studienbegleitende Sprach-, Fach- und Methodenkurse erfolgreich zum Studienabschluss zu führen. Zudem sollen sie optimal auf den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Strukturen, die den Aufbau einer weltoffenen Hochschule begünstigen und einen nachhaltigen Beitrag zur Internationalisierung leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie Studienkollegs bzw. vergleichbare Einrichtungen, die die Feststellungsprüfung nach der Rahmenordnung der KMK (Kultusministerkonferenz) im Auftrag einer Landesbehörde durchführen.
Zielgruppe der Förderung sind, je nach Schwerpunkt, studierwillige und -fähige Geflüchtete mit direkter sowie ohne direkte Hochschulzugangsberechtigung sowie bereits eingeschriebene Geflüchtete und internationale Studierende.
Was wird gefördert?
1. Studienvorbereitende Maßnahmen
- Studienvorbereitende Sprachkurse ab Anfängerniveau und Einführungskurse in Sprache und Methodik einer Wissenschaft (Propädeutika) sowie Mischkurse aus sprachlicher und fachlicher Vorbereitung an Hochschulen.
- Studienvorbereitende Vorkurse und Sprachkurse ab Anfängerniveau und fachliche Kurse sowie Mischkurse aus sprachlicher und fachlicher Vorbereitung an Hochschulkollegs.
Für zuvor genannte Kurse an einer Hochschule mit einer Mindestdauer von einem Monat und einem Stundenumfang von mind. 24 Wochenstunden kann eine monatliche Teilnehmerpauschale von 500 Euro, bei mindestens zwölf Wochenstunden 250 Euro, geltend gemacht werden. Bei Zulassung zu einem Kurs des Studienkollegs bzw. einer vergleichbaren Einrichtung kann eine monatliche Pauschale von 500 Euro beantragt werden.
2. Studienbegleitende Sprach-/Fachkurse und Tutorien
Bestandteil des Kurses können neben der Vermittlung von Kenntnissen der deutschen und englischen Fachsprache auch Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens und studienbezogene Lehrinhalte sein.
Für bereits in regulären Studiengängen eingeschriebene Studierende, die einen mindestens einmonatigen und mit einer wöchentlichen Dauer von mindestens vier Stunden studienbegleitenden (Fach-)Sprachkurs bzw. ein Tutorium besuchen, kann von Hochschulen eine Teilnehmerpauschale von 100 Euro geltend gemacht werden.
3. Studienbegleitende bedarfsorientierte Kompaktformate: Workshops und Seminare
Dies können bspw. Workshops zur Vermittlung von Fachsprache/Wissenschaftssprache, kompetenzbezogene Weiterbildungen oder spezifische Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt sein. Diese können auch als Einzelmaßnahmen oder Blockveranstaltungen angeboten werden. Die Teilnahme steht geflüchteten sowie anderen internationalen Studierenden offen.
Pro Veranstaltungstag können Hochschulen eine Referentenpauschale beantragen und geltend machen. Diese beträgt 300 Euro bei einer Dauer von bis zu vier Stunden und 500 Euro bei einer Dauer von mehr als vier Stunden bis zu einem Tag.
4. Personalmittel für den Auf- und Ausbau von Maßnahmen zur Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements von international Studierenden
Hierzu zählen z. B.:
- Aufbau und die Verstetigung von regionalen Netzwerken mit relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteuren innerhalb und außerhalb der Hochschule,
- individuelle Betreuung von internationalen Studierenden bspw. durch Informationen und Orientierung zum deutschen akademischen/außerakademischen Arbeitsmarkt,
- Konzeption von Karrieremessen, Durchführung von Schnuppertagen in Unternehmen.
Personalausgaben können bis zu einem Betrag von 74.000 Euro pro Haushaltsjahr für eine Vollzeit- oder maximal zwei Teilzeitstellen beantragt und geltend gemacht werden. Zusätzlich kann für Maßnahmen zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements internationaler Studierender auch eine Monatspauschale für eine studentische Hilfskraft beantragt und geltend gemacht werden. Vorgesehen ist hierbei ein Umfang von 8-10 Wochenstunden bzw. 32 bis 40 Stunden pro Monat. Für Bachelorstudierende sind dabei 600 Euro pro Monat und für Masterstudierende 750 Euro pro Monat vorgesehen.
Fördergeber und Mittelherkunft
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
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