Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Menschen und die Erhöhung der sozialen Teilhabe von benachteiligten Familien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
In die Maßnahmen können als Teilnehmende eintreten:
- Langzeitarbeitslose über 27 Jahren, die als arbeitsmarktfern gelten und dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden können,
- Personen (ab 18 Jahren) aus Paar-Bedarfsgemeinschaften oder AlleinerziehendenBedarfsgemeinschaften mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unter 18 Jahren, in der keine Angehörige und kein Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Maßnahmen mit dem Ziel, die Teilnehmenden schrittweise an Arbeit heranzuführen und in Erwerbstätigkeit oder Bildung zu integrieren sowie die soziale Teilhabe und das Zusammenleben in den Familien der Teilnehmenden zu stärken. Hierzu wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung (optional ergänzt durch eine aufschließende psychologische Beratung) mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen gefördert.
Fördergeber und Mittelherkunft
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
Weitere Informationen und Quellenangabe
- Webseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Auskünfte zum Antragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB 0331 660-2200
- Vertiefende fachliche Beratung zur Förderung: Team WFBB Arbeit - Soziale Innovation, Integration & Vereinbarkeit bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg, Tel. 0331 - 70 44 57-17 sowie -2922
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