Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs)

Ziel der Förderung ist es, Menschen die in Deutschland leben möchten, beim Deutsch lernen zu unterstützen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Darüber hinaus vermitteln die Kurse weiteres Wissen über Deutschland, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.

Wer wird gefördert?

Kursträger können sein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen private oder öffentliche Kursträger, die zuverlässig und gesetzestreu sind, in der Lage sind, Integrationskurse ordnungsgemäß durchzuführen (Leistungsfähigkeit), und ein Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung anwenden (§18 IntV).

Zielgruppe der Integrationskurse sind: (siehe §4 IntV)

  • Ausländer, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 44 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes haben,
  • Spätaussiedler nach § 4 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes sowie deren Familienangehörige nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes haben,
  • Personen, die nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme zugelassen worden sind,
  • Ausländer, die nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme verpflichtet worden sind,
  • Ausländer, die nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme verpflichtet worden sind und
  • Ausländer, die nach § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme verpflichtet worden sind.

Was wird gefördert?

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten, je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit 430 Unterrichtseinheiten absolvieren. Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Grundsätzlich wird der Integrationskurs in Vollzeit besucht.

Die Kurse führen private und öffentliche Sprachschulen, die vom BAMF zugelassen wurden, durch. Um vom BAMF als Integrationskursträger zugelassen zu werden, müssen Einrichtungen bestimmte Voraussetzungen und Qualitätsstandards erfüllen. Unterrichtet werden die Teilnehmenden der Integrationskurse durch spezielle Lehrkräfte. Auch sie werden vom BAMF zugelassen und müssen bestimmte Qualifikationen vorweisen.

Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursträger einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis hilft ihm, zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt Teilnehmerinnen und Teilnehmer beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.
Teilnehmende die immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen und das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft haben, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, können einen Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichteinheiten stellen. Es kann dann auch noch einmal eine kostenlose Teilnahme an der Sprachprüfung erfolgen. Teilnehmende die vom BAMF eine Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) erhalten haben, können sich einen Integrationskursträger aussuchen. Der Kursträger unterstützt dabei, einen passenden Kurs auszuwählen.

Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses ist ein Kostenbeitrag von 2,29 Euro zu zahlen. Bei einem allgemeinen Integrationskurs bestehend aus 700 Stunden sind das 1.603 Euro, die auch pro Kursabschnitt (100 Unterrichtseinheiten) entrichtet werden können.
Teilnehmende, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Es kann auch dann eine Befreiung vom Kostenbeitrag erfolgen, wenn die Zahlung aufgrund der wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwerfällt.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus Mitteln des Bundes

Weitere Informationen

 

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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