Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa

Ziel der Förderung ist die Entwicklung beruflicher Perspektiven benachteiligter junger Menschen, durch das Sammeln von (Lern-)Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Praktika im EU-Ausland, mit dem Fokus der nachhaltigen Integration in Arbeit oder Ausbildung bzw. der (Wieder-) Aufnahme eines Schulbesuchs mit dem Ziel eines Abschlusses. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Projektträger in Kooperationsverbünden oder in Projektverbünden. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, d.h. freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.

Was wird gefördert?

Zentraler Bestandteil des JUVENTUS-Programms ist die transnationale Mobilitätsmaßnahme. Diese umfasst einen zwei- bis sechsmonatigen begleiteten Aufenthalt der Teilnehmenden im europäischen Ausland, bei dem diese an einem betrieblichen Training in einem lokalen Betrieb teilnehmen (angeleitete praktische Tätigkeit, verbunden mit anwendungsnahem Lernen in betrieblichen Zusammenhängen). 

Mindestens ein Zielland muss EU-Mitgliedstaat sein. Neben EU-Staaten dürfen nur Island, Liechtenstein, Norwegen, Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und das Vereinigte Königreich Zielländer sein. 

Fördervoraussetzung ist zudem die potentielle Bereitschaft des Zuwendungsempfängers zur Aufnahme von Teilnehmenden von Mobilitätsprogrammen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der ALMA-Initiative umgesetzt werden. 

Der Auslandsaufenthalt ist eingebunden in einen Projektzyklus mit intensiver Vor- und Nachbereitungsphase in Deutschland und beinhaltet folgende Projektphasen: 

  • Aufbau der transnationalen Partnerschaft
  • Akquise und Auswahl der Teilnehmenden
  • Vorbereitung der Teilnehmenden auf den Auslandsaufenthalt
  • Auslandsaufenthalt
  • Nachbereitung und Nachbetreuung.

Die Mobilitätsmaßnahmen richten sich an arbeitslose/arbeitsuchende junge Menschen von 18 bis 30 Jahren, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. 

Im angemessenen Umfang ist zusätzlich ein fachlicher Austausch auf transnationaler Ebene zwischen den transnationalen Partnerorganisationen und den Akteuren des Kooperations-/ Projektverbunds, zum Erfahrungsaustausch und Transfer von Qualitätsstandards förderfähig. 

Zur Unterstützung des Personals und Stärkung der fachlichen Reflexionsmöglichkeit sind im angemessenen Umfang auch begleitende Supervision und Coaching, Schulungen zur Arbeit mit Menschen mit psychischen Auffälligkeiten sowie weitere relevante Schulungen zum besseren Umgang mit der Zielgruppe (zum Beispiel Genderexpertise, Diversitätsbewusstsein) förderfähig.

Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt grundsätzlich insgesamt 90 Prozent.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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