Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

junge Menschen arbeiten kreativ mit Zetteln am Fenster
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Förderungen für junge Erwachsene - Wer? Was? Wo?

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Gefördert wird die Absolvierung anspruchsvoller Weiterbildungen für besonders talentierte und engagierte junge Erwachsene bis 25 Jahre zur Entfaltung ihrer persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen. Die angestrebte Weiterbildung soll dem Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen bzw. fachübergreifender sozialer Kompetenzen oder der Vorbereitung auf die Prüfung einer Aufstiegsfortbildung dienen.
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Beratungsteam Pflegeausbildung

Gefördert wird eine neutrale, kostenfreie sowie umfassende Information und Beratung für Altenpflegeschulen, Pflegeeinrichtungen und Interessierte zu sämtlichen Fragen der Pflegeausbildung.
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Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Gefördert wird die Vorbereitung von Soldatinnen und Soldaten auf eine zivilberufliche Karriere nach der Dienstzeit. Noch während des Wehrdienstes besteht die Möglichkeit, an Lehrgängen und Seminaren zur zivilberuflichen Förderung teilzunehmen. Darüber hinaus können durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Betrieben und Unternehmen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt optimiert werden.
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Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)

Gefördert werden Kurse zur Berufsorientierung und -vorbereitung für Geflüchtete und Zugewanderte. Durch Sprachvermittlung und Berufsorientierung mit individueller Begleitung sollen sie schrittweise an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung herangeführt werden.
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Bildungskredit der Bundesregierung für Schüler und Studierende

Unterstützt werden Teilnehmer/innen einer schulischen Ausbildung sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen bis zum 36. Lebensjahr durch vermögens- und einkommensunabhängige finanzielle Beiträge zum Lebensunterhalt in Form eines einfachen und zinsgünstigen Kredites. Förderfähig sind ebenso Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt werden.
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Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer

Gefördert wird ein Stipendium für Lehramtsstudierende ab dem 5. Fachsemester, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und sich verpflichten ein Praktikum, das Praxissemester, den Vorbereitungsdienstes sowie eine Lehrtätigkeit für mindestens die Dauer, in der die Förderung erfolgt ist, an einer zugeordneten Bedarfsschule zu absolvieren.
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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Gefördert wird die Teilnahme an einer Ausbildung oder einem Studium (auch bei Aufenthalten im Ausland) an allgemein- und berufsbildenden Schulen, Hochschulen und Akademien sowie Kollegs bis zu einer Altersgrenze von 30 Jahren (bei Masterstudiengängen bis 35 Jahre). Gleichzeitig soll die Finanzierung des Lebensunterhalts gesichert werden.
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Deutschlandstipendium

Gefördert werden gesellschaftlich engagierte Studierende aller Nationalitäten an deutschen Hochschulen, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Vorgesehen ist eine mindestens zwei Semester andauernde einkommensunabhängige Förderung.
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Erasmus+ Berufsbildung

Gefördert wird der Erwerb internationaler Berufskompetenzen von Teilnehmenden beruflicher Aus- und Weiterbildungsgänge sowie des Bildungspersonals im Bereich der Berufsbildung. Ebenso wird die transnationale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen gefördert, um den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und innovative Entwicklungen voranzubringen.
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Erasmus+ Erwachsenenbildung

Gefördert werden organisierte Lernaufenthalte für Lernende und Personal in der nicht berufsbezogenen Erwachsenenbildung im europäischen Ausland. Förderfähig ist auch die transnationale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen, um den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und innovative Entwicklungen voranzubringen.
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Erasmus+ Hochschulbildung

Gefördert werden Studienaufenthalte an Partnerhochschulen und Praktika bei Unternehmen oder Organisationen im Ausland. Für das Hochschulpersonal und Beschäftigte in Unternehmen werden Unterrichtsaufenthalte im Ausland gefördert. Zudem kann Hochschulpersonal durch Fort- und Weiterbildungen gefördert werden. Ebenso werden die Internationalisierung von europäischen Hochschulen im Rahmen von Partnerschaften und Wissensallianzen sowie die Netzwerkbildung und der Aufbau gemeinsamer Projekte gefördert.
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Förderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie)

Gefördert wird ein Stipendium für Studierende der Humanmedizin. Dafür verpflichten sich die Studierenden nach Abschluss der Facharztweiterbildung zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in den ländlichen Regionen des Landes Brandenburg in der ambulanten oder stationären Versorgung oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst.
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Förderung der Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern - "Ausbildung Weltweit"

Gefördert werden weltweite praxisorientierte Auslandspraktika von Auszubildenden während der Berufsausbildung. Bei Minderjährigen oder Auszubildenden mit Betreuungsbedarf sind Zuschüsse für Begleitpersonen möglich. Ebenso können Lern- und Lehraufenthalte von Ausbilder/innen, z. B. in Form von Job Shadowings oder Praktika sowie vorbereitende Partnerbesuche gefördert werden. 
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Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)

Unterstützt werden ausländische Fachkräfte bei der Finanzierung der Kosten des Berufsanerkennungsverfahrens. So soll der Zugang verbessert werden, um qualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen.
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Förderung von Qualifizierungskosten im Kontext von Berufsanerkennungsverfahren

Unterstützt werden ausländische Fachkräfte bei der Finanzierung der Kosten für Qualifizierungen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens. So soll der Zugang verbessert werden, um qualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen.
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Garantiefonds - Hochschulbereich - (RL-GF-H)

Gefördert werden junge Zuwander/innen, welche die Hochschulreife erwerben oder ein Hochschulstudium anstreben/fortsetzen möchten. Zuwendungen können für Intensivsprachkurse Deutsch, für Prüfungen (TestDaF oder DSH), Englischintensivkurse für Studienbewerber ohne Englischvorkenntnisse sowie für Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife oder Studienkollegs und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg gewährt werden. Ebenso können Kosten für die Übersetzung, Beglaubigung und Anerkennung von Vorbildungsnachweisen gefördert werden.
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Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium (Integra)

Gefördert werden studienvorbereitende sowie studienbegleitende Sprach-, Fach- und Methodenkurse, um studierwillige und -fähige Flüchtlinge bei der Integration in ein Studium an einer deutschen Hochschule zu unterstützen.
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JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa

Gefördert wird die Entwicklung beruflicher Perspektiven benachteiligter junger Menschen, durch das Sammeln von Lern-)Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Praktika im EU-Ausland, mit dem Fokus der nachhaltigen Integration in Arbeit oder Ausbildung bzw. die (Wieder-) Aufnahme eines Schulbesuchs mit dem Ziel eines Abschlusses.
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Kommit - Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung

Unterstützt werden Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund, um ihre nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Kooperationsmodell verknüpft Spracherwerb, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung in einem Unternehmen.
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Gefördert werden zum einen die (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können und zum anderen der Erhalt, die Verbesserung oder Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit, um damit die Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer zu sichern. Mögliche Maßnahmen können u. a. berufliche Anpassung, Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung sein.
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Perspektive inklusiver Arbeit (PiA)

Gefördert werden die Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und neuen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen sowie deren Stabilisierung. Außerdem können schwerbehinderte Auszubildenden eine Prämie für den Abschluss eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses oder eines sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnisses erhalten.
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Perspektiven für Flüchtlinge

Gefördert wird die Vorbereitung Geflüchteter auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Im Rahmen einer umfangreichen Maßnahme werden die Kompetenzen der bzw. des Teilnehmenden im Betrieb ermittelt.
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Stiftung für Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft

Gefördert wird die Teilnahme von jungen und begabten Berufs- sowie ehrenamtlich Tätigen aus dem Agrar- bzw. dem unmittelbar vor- und nachgelagerten Bereich an berufsbezogenen Weiterbildungen, wie z. B. Lehrgängen, Seminaren, Praktika sowie Projekten mit agrar- oder gesellschaftspolitischen Themen. Des Weiteren werden persönlichkeitsbildende, unternehmerische sowie für die Ausübung ehrenamtlicher Funktionen qualifizierende Maßnahmen gefördert.
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Stipendienprogramm Welcome

Unterstützt werden Bachelor-Studierende an deutschen Hochschulen, die aus Flüchtlingsgebieten stammen. Hochschullehrer/innen begleiten sie als Mentor/innen intensiv. Zudem erleichtern u. a. Seminare und Coachings den Einstieg in den Arbeitsmarkt.
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Weiterbildungsprämie

Gefördert wird das Nachholen eines anerkannten Berufsabschlusses, z. B. im Rahmen von Umschulungen mit stärkerer betrieblicher Ausrichtung, Vorbereitungslehrgängen auf Externen-/Nichtschülerprüfungen oder berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Mit der Prämie sollen Erfolge für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen honoriert werden.
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Win-Win - Durch Kooperation zur Integration

Gefördert wird die Verbesserung der sozialen Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Dies geschieht durch die Bildung von neuen sozialen Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen.
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Zukunftsstarter – Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses

Gefördert werden Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen für junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und unter 35 Jahren. 
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