Berufliche Weiterbildung in Brandenburg

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige

Ziel der Förderung ist es, Soloselbständige durch gezielte Weiterbildungsangebote in die Lage zu versetzen, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten und die Weiterbildungsquote von Soloselbstständigen in Deutschland zu erhöhen. Der Zugang zur Förderung erfolgt über die bundesweit verteilten und zielgruppenspezifisch ausgerichteten Anlaufstellen.

Wer wird gefördert? 

Anlaufstellen
Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend der unten genannten Projektauswahlkriterien fachliche Erfahrung mit Soloselbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.

Soloselbständige
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können alle Soloselbstständigen mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein, die zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Das Programm richtet sich an gewerbliche und/oder freiberufliche Soloselbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten aus allen Branchen, die ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb betreiben (keine Soloselbstständigkeit im Nebenerwerb), das heißt, dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mindestens 51 Prozent) aus einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit stammt. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen. In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden. Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten von Soloselbstständigen sind nicht förderfähig.

Was wird gefördert?

Anlaufstellen
Bundesweit verteilte und zielgruppenspezifisch ausgerichtete Anlaufstellen informieren die Soloselbstständigen im Rahmen eines Erstgesprächs über die Förderbedingungen und prüfen, ob interessierte Soloselbstständige für eine Förderung in Frage kommen. Bei Bedarf wird ebenso auch auf andere Fördermöglichkeiten für Soloselbstständige hingewiesen. Gemeinsam wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Die Beratung erfolgt neutral und darf nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter beschränkt sein. Ein Qualifizierungsscheck wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ausgestellt, die gemeinsam mit dem Soloselbstständigen ausgewählt wird. Die Anlaufstelle erstellt ein Gesprächsprotokoll, das dem Qualifizierungsscheck angefügt wird, aus dem das Ergebnis der Zugangsprüfung zur Förderung sowie der einvernehmlich festgelegte Qualifizierungsbedarf auf Basis der Bedarfsanalyse hervorgehen. Die maximale Zuschusshöhe für die Förderung der Anlaufstellen beträgt 90 Prozent (ESF- und Bundesmittel). Mindestens 10 Prozent sind von den Antragstellenden als Eigenbeteiligung selbst aufzubringen.

In einem ersten Schritt war zunächst eine Interessenbekundung (IB) für die Trägerschaft einer Anlaufstelle im Programm KOMPASS einzureichen (Frist endete am 19.12.22). Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert.

Qualifizierung/Weiterbildung
Für die Ausstellung eines Qualifizierungsschecks ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle verpflichtend. Die von der Anlaufstelle ausgesprochene Empfehlung ist hinsichtlich Inhalt und Umfang der Qualifizierung/Weiterbildung bindend. Gefördert werden berufliche Qualifizierungen/Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und bis zu einem maximalen Betrag von bis zu 5.000 Euro (Gesamtkosten ausschließlich der Mehrwertsteuer). Nimmt ein Soloselbstständiger an einer Qualifizierung teil, deren Kosten über den maximal förderfähigen Nettobetrag hinausgehen, so sind die zusätzlichen Kosten vom Soloselbstständigen selbst zu tragen. Innerhalb von zwölf Monaten kann maximal ein Qualifizierungsscheck pro Soloselbstständigem – unabhängig von der Anlaufstelle – ausgestellt werden. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Soloselbstständige sechs Monate Zeit, ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Fördergeber und Mittelherkunft

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus und des Bundes

Weitere Informationen und Quellenangabe

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

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